Corporate Sustainability Reporting Directive 

CSRD

Kurzvorstellung

Die maßgebende Richtlinie des ESG-Reportings

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder CSR-Richtlinie, eine wichtige Erweiterung der europäischen Berichtspflichten, zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen. Diese Richtlinie ist ein entscheidender Schritt zur Integration von ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten in die Unternehmensberichterstattung. Sie bietet eine klare Orientierung für Firmeninhaber, um ihre Nachhaltigkeitsstrategien effektiv zu kommunizieren und dabei die EU-Standards zu erfüllen. Die CSRD schafft eine solide Grundlage für verantwortungsbewusstes Wirtschaften im Einklang mit den globalen Nachhaltigkeitszielen.

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Inhalt und Ziel

Die CSRD im Fokus der EU

Die CSRD ist ein integraler Bestandteil der EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum und dient als Schlüsselkomponente zur Erreichung der EU-Nachhaltigkeitsziele. Als Nachfolgerin der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) erweitert die CSRD die Berichtspflichten signifikant. Sie verpflichtet Unternehmen, detailliert über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance zu berichten. Diese Berichte sollen nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten umfassen. Die CSRD-Directive fördert somit eine umfassendere Transparenz und Verantwortlichkeit, indem sie sicherstellt, dass Firmen über ihre Nachhaltigkeitsleistung genauso berichten wie über ihre finanzielle Performance. Dieser Ansatz unterstützt Investoren, Kunden und die Öffentlichkeit dabei, informierte Entscheidungen basierend auf einer ganzheitlichen Bewertung der Unternehmensleistung zu treffen.

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CSRD Anwendungsbereich

Berichtspflicht nach der CSRD

Die Berichtspflicht gemäß der CSRD richtet sich an Unternehmen bestimmter Größenordnungen und Branchen. Konkret betrifft sie große Unternehmen von öffentlichem Interesse, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen. Diese Unternehmen müssen umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken, -risiken und -auswirkungen berichten. Der Anwendungsbereich der CSRD erstreckt sich auf über 49.000 Unternehmen in der EU und stellt damit einen signifikanten Schritt in Richtung eines umfassenden und transparenten Nachhaltigkeitsreportings

Zeitleiste der CSRD-Umsetzung

Zeitlicher Überblick über die Einführung der CSRD

Die Umsetzung der CSRD beginnt schrittweise. Ab 2024 müssen große Unternehmen, die öffentliches Interesse wecken, darunter börsennotierte Unternehmen und Banken, die CSRD-Anforderungen erfüllen. Für mittelgroße Unternehmen tritt die Richtlinie ab 2025 in Kraft. Bis dahin wirkt sich die CSRD indirekt auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus, in Form von Anforderungen der Geschäftspartner und Kunden sowie dem VSME als freiwilligen Standard. Diese gestaffelte Einführung soll Unternehmen ausreichend Zeit geben, sich auf die neuen Berichtsanforderungen vorzubereiten. Die schrittweise Einführung der CSRD ist ein wesentlicher Aspekt ihrer Strategie, um sicherzustellen, dass alle relevanten Unternehmen die Möglichkeit haben, sich anzupassen und die notwendigen Prozesse für eine effektive und aussagekräftige Berichterstattung zu implementieren.

ESRS

European Sustainability Reporting Standards

Die European Sustainability Reporting Standards, kurz ESRS, spielen eine entscheidende Rolle im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. ESRS sind eine Reihe von harmonisierten Standards, die von der Europäischen Union entwickelt wurden, um Unternehmen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß der CSRD zu unterstützen.

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Compliance

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