16.08.2024
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine bedeutende Entwicklung in der europäischen Gesetzgebung, die das Ziel hat, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und zu standardisieren. In diesem Blogbeitrag wollen wir die Geschichte und Bedeutung der CSRD beleuchten, die Anforderungen genauer betrachten und erörtern, wer von dieser Richtlinie betroffen ist und wie sich die Veränderungen in den nächsten Jahren entwickeln könnten.
Die CSRD ist ein Nachfolger der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die 2014 eingeführt wurde. Die NFRD verpflichtete große Unternehmen, nicht-finanzielle Informationen, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, offenzulegen. Allerdings wurde die NFRD oft als unzureichend und inkonsistent kritisiert, was die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Berichte betraf.
Um diesen Mängeln entgegenzuwirken, führte die Europäische Kommission im April 2021 die CSRD ein. Diese neue Richtlinie zielt darauf ab, die Qualität und Konsistenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern und sicherzustellen, dass Unternehmen umfassendere und genauere Informationen bereitstellen. Die CSRD stellt somit einen wichtigen Schritt zur Förderung von Transparenz und Verantwortlichkeit in Bezug auf nachhaltiges Wirtschaften dar.
Die CSRD legt detaillierte Anforderungen an die Berichterstattung fest, die Unternehmen erfüllen müssen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
Umfassendere Berichterstattung: Unternehmen müssen ausführlichere Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) liefern. Dies umfasst unter anderem Angaben zu CO2-Emissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, sozialen Belangen und Unternehmensführung.
Einheitliche Standards: Die Berichterstattung muss nach einheitlichen europäischen Standards erfolgen, um die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und Branchen zu gewährleisten. Diese Standards werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt.
Prüfungspflicht: Die Nachhaltigkeitsberichte müssen von unabhängigen Prüfern überprüft werden, um die Zuverlässigkeit der Angaben zu gewährleisten.
Digitale Berichterstattung: Unternehmen müssen ihre Berichte digital in einem maschinenlesbaren Format veröffentlichen, um den Zugang und die Analyse der Daten zu erleichtern.
Die CSRD betrifft eine breite Palette von Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind. Zu den betroffenen Unternehmen gehören:
Große Unternehmen: Alle großen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Ein großes Unternehmen wird definiert als eines, das mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt: mehr als 250 Mitarbeiter, eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro oder einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro.
Börsennotierte Unternehmen: Alle Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in der EU gehandelt werden, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), jedoch mit längeren Übergangsfristen für KMU.
Nicht-europäische Unternehmen: Auch nicht-europäische Unternehmen, die in der EU tätig sind und bestimmte Schwellenwerte überschreiten, müssen Berichte gemäß der CSRD erstellen.
Die Einführung der CSRD markiert den Beginn einer umfassenden Transformation der Unternehmensberichterstattung in Europa. Die Richtlinie tritt schrittweise in Kraft, wobei die ersten Unternehmen ihre Berichte für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlichen müssen. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten gemäß CSRD zunächst noch Übergangsregelungen. Jedoch wird die Zahl der betroffenen Unternehmen in den Folgejahren schrittweise ausgeweitet, um sicherzustellen, dass alle relevanten Akteure die neuen Anforderungen erfüllen.
Die CSRD wird die Art und Weise, wie Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten, grundlegend verändern. Sie wird nicht nur die Transparenz und Verantwortlichkeit erhöhen, sondern auch Unternehmen dazu anregen, nachhaltigere Praktiken zu entwickeln und umzusetzen. Langfristig könnte dies zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft beitragen, indem es Investoren, Verbrauchern und anderen Stakeholdern ermöglicht, fundierte Entscheidungen auf der Grundlage verlässlicher und vergleichbarer Informationen zu treffen.
Die CSRD ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa. Durch die Einführung strengerer und einheitlicherer Anforderungen wird sie die Transparenz und Vergleichbarkeit der Berichte erhöhen und Unternehmen dazu ermutigen, nachhaltigere Geschäftspraktiken zu entwickeln. Unternehmen, die von der CSRD betroffen sind, sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um sicherzustellen, dass sie die Fristen einhalten und die Vorteile einer verbesserten Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen können. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie diese Veränderungen die Unternehmenslandschaft in Europa prägen und zu einer nachhaltigeren Zukunft beitragen werden.
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