Stand 27.11.2024
Die CoPLIANCE GmbH, Kaulbachstr. 4, 80539 München („CoPLIANCE") ist ein Anbieter von Dienstleistungen, Vorlagen und sogenannten Managed Services im Rahmen einer Beratung zu Regulatorik. Die CoPLIANCE Dienstleistung stellt keine Rechtsberatung dar.
Vertragspartner und Vertragsgegenstand
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die Parteien wie folgt definiert:
CoPLIANCE: Das Unternehmen, das den Managed Service und die Templates bereitstellt.
Kunde: Das Unternehmen oder die Person, die den Managed Service und/oder die Templates nutzt.
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform
Die Übernahme einer Garantie bedarf der schriftlichen Bestätigung durch CoPLIANCE.
Vertragsschluss
Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, kommt ein Vertrag zwischen CoPLIANCE und dem Kunden zustande (i) mit Annahme eines schriftlichen Angebots der CoPLIANCE; oder (ii) im Webshop durch Klick des Buttons „Bezahlen“; (iii) spätestens jedoch mit Auftragsdurchführung. Dies gilt auch, wenn der CoPLIANCE vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Kunden mit der Durchführung beginnt, ohne dass der Kunde widerspricht. Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, sofern die Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Alle Angebote der CoPLIANCE sind freibleibend, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich bestimmt wird.
Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
Leistungsumfang
Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Vertrags.
CoPLIANCE bietet einen Managed Service an, der den Kunden bei der Erstellung ihres Berichts in dessen alleiniger Verantwortung unterstützt. CoPLIANCE übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis, die Richtigkeit oder einen bestimmten Erfolg.
CoPLIANCE ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). CoPLIANCE haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander in folgender Reihenfolge:
der Vertrag
die AGB in der am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung
Einsatz von Künstlicher Intelligenz (AI)
Im Rahmen des Managed Services nutzt CoPLIANCE Künstliche Intelligenz (AI) zur Unterstützung von Prozessen. Auf Anfrage sowie im Rahmen der Vertragsabwicklung gibt CoPLIANCE detaillierte Auskunft über den Einsatz von AI.
Templates-Nutzungsrecht
CoPLIANCE stellt dem Kunden während des Vertragsverhältnisses Vorlagen (Templates) zum Download bereit.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde an sämtlichen zur Verfügung gestellten Templates ein aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung, das einfache, nicht-übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht die Templates zu nutzen.
Die Verwendung der von CoPLIANCE bereitgestellten Templates zur Beratung oder Unterstützung Dritter ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20.000 € fällig. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt CoPLIANCE ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt insbesondere, wenn durch die unerlaubte Nutzung der Templates ein höherer Schaden entstanden ist.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Beistellungs- und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig erbracht werden, insbesondere dass im Rahmen der Zusammenarbeit alle erforderlichen und korrekten Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die CoPLIANCE überprüft die Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Daten nur in einem angemessenen Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist.
Dateien, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei, insbesondere frei von Schadprogrammen (z.B. „Viren“) sein.
Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstandenen Schäden und Aufwendungen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
Datenupload
Der Upload der vom Kunden bereitgestellten Daten erfolgt standardmäßig auf europäischen Servern von Microsoft und AWS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die von CoPLIANCEs angegebenen Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich anfallender Mehrwertsteuer.
CoPLIANCE ist zur monatlichen Rechnungsstellung berechtigt. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer (1) Woche schriftlich widerspricht.
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
Haftung
CoPLIANCE haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;
bei der Übernahme einer Garantie
für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit;
nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
Außer im Falle der Verletzung des Lebens, Leib oder der Gesundheit haftet CoPLIANCE für einfache Fahrlässigkeit nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der CoPLIANCE.
Vorbehaltlich etwaiger kürzerer gesetzlicher Fristen müssen jegliche vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche gegen CoPLIANCE, die auf einem Mangel beruhen, innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.
Geheimhaltung
Die Vertragspartner sind einander zeitlich unbeschränkt verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
Die Geheimhaltungsverpflichtung entfällt, wenn die Informationen oder Daten allgemein bekannt sind oder ohne Verschulden der CoPLIANCE bekannt werden, wenn sich die CoPLIANCE die geheimhaltungsbedürftigen Informationen eigenständig und ohne Heranziehung von Informationen des Kunden erarbeitet hat oder wenn das Gesetz oder eine Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften eine Offenbarung verlangt.
Die CoPLIANCE ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Subunternehmer weiterzugeben, wenn diese zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet wurden.
Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die dem CoPLIANCE im Rahmen der Vertragsabwicklung übermittelt werden, werden gemäß der [Datenschutzerklärung](link zur Datenschutzerklärung) vertraulich behandelt und ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags genutzt.
Nutzung von anymisierten Daten
CoPLIANCE behält sich das Recht vor, anonymisierte Daten für interne Analysen zu verwenden.
Referenznennung
CoPLIANCE ist dazu berechtigt, den Kunden unter Nennung des Firmennamens, Darstellung des Firmenlogos, Nennung des Ansprechpartners und Beschreibung der ausgeführten Leistungen als Referenz zu verwenden. Die Verwendung umfasst eine Nutzung der Referenz auf sämtlichen Webseiten, Blogs und Social Media-Kanälen, deren Inhalt CoPLIANCE beherrschen kann, eine Nutzung für Pressemitteilungen, Printanzeigen und eigene Unternehmensbroschüren, zu Dekorationszwecken in den Firmenräumen und auf Fach-Konferenzen, Messen, sowie bei Ausschreibungen und Präsentationen. Andere Nutzungen, wie z.B. der Einsatz eines Kundenzitates oder die ausführliche Leistungsbeschreibung als sog. Customer-Success-Story bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und der vorherigen Freigabe durch den Kunden.
Diese Kundenreferenzvereinbarung gilt auch über eine Vertragsbeendigung oder -aufhebung hinaus fort und endet fünf (5) Jahre nach dem vertragsbeendenden Ereignis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Änderungen der AGB
CoPLIANCE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website des CoPLIANCEs einsehbar. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail mitgeteilt und gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für den zwischen CoPLIANCE und dem Kunden geschlossenen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Unternehmenssitz München.
Soweit Schriftform für den Vertrag vorgesehen ist, bedürfen alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartner zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen und Ergänzungen sowie für die Aufhebung dieser Schriftformklausel selbst.
Sollten ein oder mehrere Bestimmungen des Vertrages zwischen CoPLIANCE und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle dieser unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung vereinbaren, die rechtlich und tatsächlich dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Für den Fall, dass sich aus dem Vertrag eine Lücke ergibt, die sich nicht durch Auslegung der übrigen Bestimmungen schließen lässt, gilt zum Lückenschluss die Regelung als vereinbart, die, sofern der Punkt bedacht worden wäre, den wirtschaftlichen Interessen der Vertragspartner am nächsten kommt.
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