04.10.2024
Die Europäische Union und andere internationale Regulierungsbehörden haben in den letzten Jahren eine Vielzahl von Richtlinien und Rahmenwerken entwickelt, um Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung zu fördern. Diese umfassen die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR), die Regularien der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) sowie die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Diese Initiativen spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. In diesem Blogbeitrag werden wir die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser Regulierungen auf einen Blick beleuchten.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das klare Kriterien dafür festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Ziel ist es, Investoren, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern eine einheitliche Definition für nachhaltige Investitionen zu bieten.
Wesentliche Merkmale der EU-Taxonomie:
Kategorisierung: Die Taxonomie kategorisiert wirtschaftliche Aktivitäten in Bezug auf ihre Umweltfreundlichkeit.
Technische Kriterien: Es gibt spezifische technische Kriterien, die eine Aktivität erfüllen muss, um als nachhaltig zu gelten.
Transparenz: Unternehmen müssen offenlegen, inwieweit ihre Tätigkeiten den Kriterien der Taxonomie entsprechen.
Die CSRD ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Sie ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert deren Anforderungen erheblich.
Wesentliche Merkmale der CSRD:
Erweiterter Anwendungsbereich: Gilt für alle großen Unternehmen und börsennotierten Unternehmen in der EU.
Detailliertere Berichterstattung: Unternehmen müssen umfassendere Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) bereitstellen.
Externe Prüfung: Die von den Unternehmen gemeldeten Daten müssen extern geprüft und verifiziert werden.
Einheitliche Standards: Die Berichterstattung muss den von der EU entwickelten Standards entsprechen, was die Vergleichbarkeit und Transparenz verbessert.
Die ESRS sind detaillierte Berichtsstandards, die im Rahmen der CSRD entwickelt wurden. Sie bieten spezifische Richtlinien und Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen.
Wesentliche Merkmale der ESRS:
Detaillierte Vorgaben: Die ESRS bieten detaillierte Vorgaben, wie Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsdaten erfassen und berichten sollen.
Umfangreiche Berichtsanforderungen: Die ESRS decken eine breite Palette von Themen ab, einschließlich Umwelt, Soziales und Governance.
Verpflichtende Anwendung: Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen die ESRS in ihren Berichten anwenden.
Die CSDDD zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette zu respektieren. Diese Richtlinie fordert Unternehmen auf, Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt zu vermeiden.
Wesentliche Merkmale der CSDDD:
Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen potenzielle negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren und mindern.
Berichterstattung: Unternehmen müssen regelmäßig über ihre Sorgfaltspflichten und die ergriffenen Maßnahmen berichten.
Haftung: Unternehmen können für Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten haftbar gemacht werden.
Die NFRD ist eine frühere EU-Richtlinie, die große Unternehmen verpflichtet, nicht-finanzielle Informationen offenzulegen. Diese Informationen betreffen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.
Wesentliche Merkmale der NFRD:
Anwendungsbereich: Große öffentliche Interessenträger wie börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen.
Berichtspflicht: Offenlegung von nicht-finanziellen und diversitätsbezogenen Informationen.
Ersetzung durch CSRD: Die NFRD wird schrittweise durch die umfassendere CSRD ersetzt.
Die SFDR ist eine EU-Verordnung, die Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Ziel ist es, die Transparenz über nachhaltige Investitionen zu erhöhen und Greenwashing zu verhindern.
Wesentliche Merkmale der SFDR:
Offenlegungspflichten: Finanzmarktteilnehmer müssen Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen bereitstellen.
Transparenz: Erhöhung der Transparenz über Nachhaltigkeitsrisiken und deren Berücksichtigung in Investitionsentscheidungen.
Vermeidung von Greenwashing: Sicherstellung, dass als nachhaltig beworbene Produkte tatsächlich nachhaltige Kriterien erfüllen.
Die US-amerikanische SEC entwickelt ebenfalls Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Offenlegung von ESG-Risiken und -Chancen für solche Unternehmen zu verbessern, die an US-Börsen notiert sind.
Wesentliche Merkmale der SEC-Richtlinien:
ESG-Offenlegung: Unternehmen müssen wesentliche ESG-Risiken und -Chancen in ihren jährlichen Berichten offenlegen.
Investoreninformation: Verbesserung der Informationen für Investoren zur Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen.
Harmonisierung mit internationalen Standards: Die SEC arbeitet daran, ihre Vorschriften mit internationalen Standards in Einklang zu bringen.
Die TCFD wurde vom Financial Stability Board (FSB) ins Leben gerufen, um Empfehlungen zur Offenlegung von klimabezogenen Finanzrisiken zu entwickeln. Die TCFD hat das Ziel, Unternehmen bei der Berichterstattung über ihre klimabezogenen Risiken und Chancen zu unterstützen, um Investoren und andere Stakeholder besser zu informieren.
Wesentliche Merkmale der TCFD:
Empfehlungen für Offenlegung: Die TCFD bietet spezifische Empfehlungen für die Offenlegung von klimabezogenen Risiken und Chancen in den Bereichen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.
Branchenübergreifende Anwendung: Die Empfehlungen der TCFD sind branchenübergreifend anwendbar und können von Unternehmen aller Größen und Sektoren implementiert werden.
Integration in bestehende Berichterstattung: Die TCFD-Empfehlungen können in bestehende Nachhaltigkeits- und Finanzberichte integriert werden, was die Konsistenz und Vergleichbarkeit der Berichte verbessert.
Merkmal | EU-Taxonomie | CSRD | ESRS | CSDDD | NFRD | SFDR | SEC | TCFD |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Fokus | Klassifikation nachhaltiger wirtschaftlicher Aktivitäten | Nachhaltigkeitsberichterstattung | Detaillierte Berichtsstandards | Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt | Nicht-finanzielle Berichterstattung | Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen | Offenlegung von ESG-Risiken und -Chancen | Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken |
Anwendungsbereich | Alle wirtschaftlichen Aktivitäten | Große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen | Unternehmen, die unter die CSRD fallen | Unternehmen mit Lieferkettenverantwortung | Große öffentliche Interessenträger | Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater | An US-Börsen notierte Unternehmen | Unternehmen aller Größen und Sektoren |
Ziele | Förderung transparenter und vergleichbarer nachhaltiger Investitionen | Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitspraktiken | Bereitstellung klarer Berichtsstandards | Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Lieferketten | Erhöhung der Transparenz über nicht-finanzielle Informationen | Erhöhung der Transparenz und Vermeidung von Greenwashing | Verbesserung der Investoreninformation über ESG-Risiken und -Chancen | Verbesserung der Information über klimabezogene Finanzrisiken |
Verpflichtungen | Offenlegung der Nachhaltigkeit von Aktivitäten | Umfassende Berichterstattung und externe Prüfung | Anwendung detaillierter Berichtsstandards | Einhaltung und Berichterstattung über Sorgfaltspflichten | Ofenlegung nicht-finanzieller Informationen | Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen | Offenlegung wesentlicher ESG-Risiken und -Chancen | Offenlegung klimabezogener Risiken und Chancen |
Technische Kriterien | Ja | Nein | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
Externe Prüfung | Nein | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja | Nein |
Die EU-Taxonomie, CSRD, ESRS, CSDDD, NFRD, SFDR, SEC-Richtlinien und die TCFD sind wesentliche Regulierungen und Rahmenwerke, die darauf abzielen, Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Unternehmensführung in Europa und weltweit zu fördern. Während die EU-Taxonomie klare Kriterien für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten festlegt, zielt die CSRD darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Die ESRS bieten detaillierte Berichtsstandards im Rahmen der CSRD, während die CSDDD Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt verpflichtet. Die NFRD hat den Grundstein für die nicht-finanzielle Berichterstattung gelegt, während die SFDR die Transparenz im Finanzsektor erhöht. Die SEC arbeitet daran, die Offenlegung von ESG-Risiken und -Chancen zu verbessern, und die TCFD bietet Empfehlungen zur Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken. Zusammen tragen diese Regulierungen dazu bei, eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Wirtschaft zu schaffen.
KONTAKT>
Erfahren Sie, wie CoPLIANCE Ihr Unternehmen bei der Umsetzung von ESG-Richtlinien unterstützen kann. Kontaktieren Sie unser Sales-Team für maßgeschneiderte Compliance-Lösungen.