16.07.2024
Teil 3 unserer Serie zur CSRD: Vertiefung in ESRS 2 – Allgemeine Offenlegungen, Teil 2
Willkommen zurück zu unserem fortlaufenden Blog über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Im heutigen Post setzen wir unsere Erkundung der ESRS 2 fort, die sich auf die umfassenden Offenlegungen von Strategie und Geschäftsmodell, Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie Mindestanforderungen an die Offenlegung konzentrieren.
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette (SBM-1): Unternehmen müssen eine detaillierte Beschreibung ihres Geschäftsmodells geben, einschließlich ihrer Produkte und Dienstleistungen, Märkte und Kunden. Die Offenlegung sollte auch die Gesamteinnahmen nach wichtigen ESRS-Sektoren aufschlüsseln und mit den Anforderungen der IFRS 8 Betriebssegmente abgleichen. Wichtig ist auch die Darstellung, wie Nachhaltigkeit in die Strategie und das Geschäftsmodell integriert ist.
Einbeziehung von Stakeholder-Interessen (SBM-2): Unternehmen müssen darlegen, wie sie die Interessen und Ansichten ihrer Stakeholder in ihre Strategie und Geschäftsmodelle einbeziehen. Dies beinhaltet eine Beschreibung des Stakeholder-Engagementprozesses und der daraus resultierenden Maßnahmen, die zur Anpassung der Unternehmensstrategie an Nachhaltigkeitsziele führen.
Materialitätsbewertung (IRO-1): Dieser Abschnitt verlangt, dass Unternehmen den Prozess und das Ergebnis ihrer Materialitätsbewertung ausführlich darstellen. Dies umfasst die Beschreibung, wie die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen identifiziert und bewertet werden. Diese Informationen sind entscheidend, um zu verstehen, welche Themen als wesentlich angesehen werden und daher in die Berichterstattung aufgenommen werden müssen.
Richtlinien und Maßnahmen (MDR-P und MDR-A): Unternehmen sind verpflichtet, ihre Politiken und Maßnahmen im Umgang mit als wesentlich identifizierten Nachhaltigkeitsaspekten zu berichten. Dies schließt sowohl die bestehenden Richtlinien als auch zukünftige Pläne ein, die zur Bewältigung von identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen beitragen sollen.
Kennzahlen und Ziele (MDR-M und MDR-T): Die Berichterstattung über Kennzahlen und Ziele umfasst die Darstellung und Erklärung der Indikatoren, die Unternehmen zur Bewertung ihrer Nachhaltigkeitsleistung nutzen. Hierbei ist auch wichtig, wie diese Kennzahlen entwickelt und wie die Zielerreichung überwacht wird. Unternehmen müssen erläutern, welche Fortschritte sie bei der Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele gemacht haben und welche Herausforderungen sie dabei sehen.
Die in ESRS 2 geforderten Offenlegungen sind tiefgreifend und erfordern von Unternehmen eine umfassende Darstellung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, der damit verbundenen Risiken und Chancen sowie der konkreten Maßnahmen, die sie zur Adressierung dieser Themen ergreifen. Diese Offenlegungen spielen eine zentrale Rolle dabei, Transparenz zu schaffen und den Stakeholdern zu ermöglichen, die Nachhaltigkeitsleistung und -ausrichtung des Unternehmens vollumfänglich zu beurteilen.
In unserem nächsten Beitrag werden wir weiterhin die Verbindung zwischen ESRS 2 und spezifischen sektoralen Anforderungen erkunden und untersuchen wie Unternehmen diese Standards praktisch umsetzen können. Bleiben Sie dran, um mehr über die Umsetzung der CSRD-Anforderungen in verschiedenen Wirtschaftszweigen zu erfahren.
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