03.09.2024
Die Europäische Union hat in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um ein nachhaltiges Finanzsystem zu etablieren. Ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen ist das EU Sustainable Finance Rahmenwerk, das aus drei Hauptkomponenten besteht: der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der EU Taxonomie und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).
Die CSRD erweitert die Berichtspflichten für Unternehmen gegenüber der NFRD erheblich. Ab 2025 müssen große Unternehmen und börsennotierte KMUs detaillierte Berichte zu ihren Nachhaltigkeitsleistungen vorlegen. Dies betrifft Informationen zu Umwelt, sozialen Belangen und Unternehmensführung (ESG). Die Richtlinie zielt darauf ab, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen, was Investoren und anderen Stakeholdern ermöglicht, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ein wichtiger Aspekt der CSRD ist die Anforderung an Unternehmen, eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality) durchzuführen. Dies bedeutet, dass sie nicht nur die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft bewerten müssen, sondern auch, wie Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen ihre finanzielle Leistung beeinflussen könnten.
Die EU Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden können. Sie bietet klare Kriterien und Schwellenwerte für verschiedene Sektoren, um sicherzustellen, dass Investitionen in Tätigkeiten fließen, die den Übergang zu einer grünen Wirtschaft unterstützen. Die Taxonomie deckt derzeit sechs Umweltziele ab, darunter Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen.
Unternehmen, die unter die CSRD fallen, müssen in ihren Berichten angeben, inwieweit ihre Tätigkeiten mit der EU Taxonomie übereinstimmen. Dies erfordert detaillierte Daten und eine sorgfältige Analyse der eigenen Geschäftsprozesse.
Die SFDR verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Investitionsentscheidungsprozessen berücksichtigen. Dies gilt für alle Arten von Finanzprodukten und -dienstleistungen. Die Verordnung zielt darauf ab, Greenwashing zu verhindern und Transparenz zu schaffen, damit Investoren fundierte Entscheidungen treffen können.
Die SFDR unterscheidet zwischen verschiedenen Stufen der Offenlegung, je nachdem, ob ein Finanzprodukt spezifische Nachhaltigkeitsziele verfolgt oder nicht. Finanzmarktteilnehmer müssen zudem angeben, wie ihre Produkte mit der EU Taxonomie in Einklang stehen.
Um Nachhaltigkeitsrisiken adäquat abzubilden, insbesondere bei Finanzprodukten, die mit ökologischen oder sozialen Eigenschaften werben (sogenannte „hellgrüne Produkte“, Artikel 8 SFDR) oder Produkten, die ein nachhaltiges Investment zum Ziel haben (sogenannte „dunkelgrüne Produkte“, Artikel 9 SFDR), ist die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen entscheidend zur Erfüllung der in der SFDR festgelegten Offenlegungspflichten.
Die CSRD, EU Taxonomie und SFDR sind eng miteinander verflochten und bilden das Rückgrat des EU Sustainable Finance Rahmenwerks. Gemeinsam sorgen sie für eine erhöhte Transparenz und Standardisierung von Nachhaltigkeitsinformationen, was den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft unterstützen soll.
CSRD und EU Taxonomie: Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich der Übereinstimmung mit der EU Taxonomie. Unternehmen müssen offenlegen, inwieweit ihre wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gemäß den Kriterien der Taxonomie eingestuft werden können. Dies erfordert detaillierte Daten und eine genaue Analyse der Geschäftsprozesse, um festzustellen, welche Aktivitäten den Umweltzielen der EU entsprechen.
SFDR und EU Taxonomie: Finanzmarktteilnehmer, die unter die SFDR fallen, müssen offenlegen, wie ihre Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen und inwieweit ihre Finanzprodukte mit der EU Taxonomie übereinstimmen. Dies hilft Investoren, fundierte Entscheidungen zu treffen, da sie Zugang zu klaren und vergleichbaren Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten erhalten.
CSRD und SFDR: Die CSRD erhöht die Transparenz und Verfügbarkeit von ESG-Daten, die von Unternehmen gemeldet werden. Diese Daten sind entscheidend für Finanzmarktteilnehmer, die unter die SFDR fallen, da sie die Grundlage für ihre Offenlegungen bilden. Eine konsistente und umfassende Berichterstattung gemäß der CSRD erleichtert es Finanzmarktteilnehmern, die erforderlichen Informationen zu erhalten und ihre SFDR-Verpflichtungen zu erfüllen.
Durch diese Änderungen wird sich die Anzahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Lagebericht aufnehmen müssen, von ca. 11.600 auf 49.000 erhöhen, was die Verfügbarkeit von ESG-Daten, welche Finanzmarktteilnehmende und Finanzberatungen zur Erfüllung ihrer Pflichten aus der SFDR benötigen, deutlich verbessern wird.
Das EU Sustainable Finance Rahmenwerk stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, bietet jedoch auch zahlreiche Chancen. Durch eine frühzeitige und umfassende Auseinandersetzung mit den Regelwerken CSRD, EU Taxonomie und SFDR können Unternehmen nicht nur ihre Compliance sicherstellen, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und zur nachhaltigen Transformation der Wirtschaft beitragen.
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