03.05.2024
In einer Welt, die zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Wirtschaften legt, gewinnt das Thema ESG-Reporting (Environmental, Social, Governance) immer mehr an Bedeutung. Unternehmen aller Größen erkennen die Notwendigkeit, nicht nur ihre finanziellen, sondern auch ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu dokumentieren und transparent zu machen. Dieser Blogbeitrag richtet sich an Unternehmen, die Unterstützung im Bereich ESG suchen und mehr über die Grundlagen und Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfahren möchten.
Ein ESG-Report ist ein Instrument, mit dem Unternehmen ihre Strategien und Leistungen in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) dokumentieren und offenlegen. E, S und G bilden die drei Säulen für verantwortliches unternehmerisches Handeln.
Sie bieten detaillierte Einblicke in die Maßnahmen und Auswirkungen eines Unternehmens in Bezug auf nachhaltige Praktiken und demonstrieren, wie es seine sozialen und ökologischen Verpflichtungen erfüllt. Hierzu gehören zum Beispiel Aspekte wie der CO2 Ausstoß, der Energieverbrauch aber auch die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitsbedingungen. Sie dienen ebenso als Kommunikationsmittel zwischen dem Unternehmen und seinen Stakeholdern, einschließlich Investoren, Kunden, Mitarbeitern und der breiteren Öffentlichkeit.
Bislang waren nur große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet. Dies ändert sich mit der Einführung der EU-CSR-Direktive (Corporate Sustainability Reporting Directive).
Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichten mussten, unterliegen ab dem Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnt, den Anforderungen des ESG Reportings gemäß der CSRD. Ab Januar 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro ebenso berichten. Klein- und Mittelständische Unternehmen (KMU) sind ab Januar 2026 zur Berichterstattung verpflichtet, können jedoch eine Fristverlängerung bis 2028 beantragen.
Die strategische Integration von ESG-Prinzipien (Umwelt, Soziales und Governance) in die Unternehmensführung ist von entscheidender Bedeutung für die Anpassung an Markt- und Regulierungsdruck sowie für den langfristigen Erfolg. ESG-Reporting spielt eine zentrale Rolle in der strategischen Planung und im Risikomanagement moderner Unternehmen, indem es nicht nur die Erfüllung regulatorischer Anforderungen unterstützt, sondern auch dabei hilft, die Transparenz zu erhöhen und das Vertrauen von Stakeholdern zu stärken. Durch die Dokumentation ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zeigen Unternehmen ihre Verpflichtung zu ethischem Verhalten und Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt.
Indem Unternehmen Verantwortung für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft übernehmen, leisten sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigeren Welt und verbessern ihr öffentliches Ansehen, sondern fördern auch eine langfristig orientierte Geschäftsstrategie, wodurch ESG-Reporting über das bloße Einhalten von Vorschriften hinausgeht und zu einem integralen Bestandteil der Unternehmensführung und -strategie wird.
Für Unternehmen innerhalb der EU, die gemäß der CSRD zur ESG-Berichterstattung verpflichtet sind, werden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) maßgebend sein. Diese Standards wurden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission entwickelt. Nach Überarbeitungen und Diskussionen mit den Mitgliedsstaaten wurden die ESRS am 31. Juli 2023 endgültig festgelegt und treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt offiziell in Kraft.
Die wichtigste Änderung in der finalen Version der ESRS ist der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit, nach dem Unternehmen nur über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen, die wesentliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt haben oder wesentlich für die finanzielle Stabilität des Unternehmens sind; mehr dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag über die doppelte Wesentlichkeit.
Weltweit gibt es zudem die vom International Sustainability Standards Board (ISSB) eingeführten Standards IFRS1 und IFRS2, die als International Financial Reporting Standards eine global einheitliche ESG-Berichterstattung fördern sollen. Diese sind jedoch auf freiwilliger Basis anwendbar, wohingegen die ESRS innerhalb der EU verbindlich sind. Experten zufolge sind die ESRS und die IFRS-Standards weitgehend miteinander kompatibel.
Im Rahmen des Sustainable Finance Frameworks hat die EU-Kommission verschiedene Vorschriften implementiert, um die Nachhaltigkeit stärker in den Wirtschaftssektor zu integrieren. Neben der CSRD gehören dazu die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die EU-Taxonomie-Verordnung. Die SFDR richtet sich an Unternehmen, die Finanzprodukte bereitstellen, und verlangt von diesen seit Mitte 2022, über die negativen ESG-Impakte ihrer Investitionsstrategien Auskunft zu geben.
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt Kriterien fest, die zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit von Geschäftstätigkeiten dienen. Diese Kriterien finden Anwendung sowohl in der CSRD als auch in der SFDR.
Ein Nachhaltigkeitsbericht, strukturiert nach den Vorgaben der ESRS, beginnt mit einer Übersicht über die Unternehmensstrategie und die Governance-Strukturen. Hier wird beschrieben, wie das Unternehmen seine Umwelt- und Sozialauswirkungen handhabt und die Wesentlichkeit verschiedener Themen einschätzt.
Nach diesem einleitenden Teil werden die ESG-Dimensionen in drei gesonderten Abschnitten behandelt. Die EU-Taxonomie bestimmt, über welche Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit berichtet werden muss. Dazu zählen der Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Ressourcen und Kreislaufwirtschaft. Unternehmen können bestimmte weitere Themen weglassen, wenn sie bei ihrer Prüfung zu dem Schluss kommen, dass diese für sie nicht wesentlich sind.
ESG-Reporting hat sich zu einem entscheidenden Faktor in der modernen Unternehmensführung entwickelt. Es umfasst die bereits dargestellten drei Hauptdimensionen Environmental, Social und Governance, die gemeinsam die Nachhaltigkeit und ethische Ausrichtung eines Unternehmens bewerten. Im Folgenden sind die damit zusammenhängenden ESRS - Standards auf einen Blick dargestellt.
– Umwelt
Das "E" in ESG repräsentiert Umweltaspekte, die das Engagement eines Unternehmens für ökologische Nachhaltigkeit reflektieren.
Zu den Kernthemen zählen:
E1: Klimawandel
E2: Verschmutzung
E3: Wasser & Meeresressourcen
E4: Biodiversität & Ökosysteme
E5: Ressourcennutzung & Kreislaufwirtschaft
Angesichts des globalen Klimawandels und der steigenden Erwartungen von Stakeholdern und Konsumenten an ökologische Verantwortung wird die transparente Berichterstattung in diesem Bereich immer kritischer.
– Soziales
Das "S" steht für die sozialen Aspekte, die sich auf die Beziehungen zwischen einem Unternehmen und den Menschen innerhalb und außerhalb eines Unternehmens beziehen.
Zu den Kernthemen zählen:
S1: Eigene Arbeitskräfte
S2: Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
S3: Betroffene Gemeinschaften
S4: Verbraucher & Endnutzer
Die soziale Komponente von ESG gewinnt insbesondere in einer zunehmend vernetzten Welt an Bedeutung, in der die sozialen Auswirkungen von Unternehmensaktivitäten sofort und breit kommuniziert werden.
– Unternehmensführung
Das "G" in ESG bezieht sich auf Governance, also die Strukturen und Prozesse, die die Führung und Kontrolle eines Unternehmens bestimmen.
Zu den Kernthemen zählen:
G1: Verantwortungsvolle Geschäftspraktiken
In einer Zeit, in der das Vertrauen der Öffentlichkeit in große Institutionen oft erschüttert ist, ist eine solide Governance unerlässlich für die Glaubwürdigkeit und langfristige Stabilität eines Unternehmens.
Um effektiv auf die Anforderungen des ESG-Reportings zu reagieren und die damit verbundenen Chancen voll auszuschöpfen, sollten Unternehmen folgende Schritte in Betracht ziehen:
Rollen und Verantwortlichkeiten klären: Klare Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens festlegen.
Nachhaltigkeitskriterien und KPIs definieren: Konkrete Kriterien und Kennzahlen für das Reporting bestimmen.
Verfahren zur Wesentlichkeitsprüfung entwickeln: Methoden entwickeln und etablieren, um herauszufinden welche Aspekte für das Unternehmen wesentlich sind.
Datenmanagement verbessern: Die größte Herausforderung - benötigte Daten für das ESG-Reporting identifizieren, sammeln und analysieren.
Externe Lösungen: Fachliche Unterstützung und/ oder Implementierung technischer Systeme durch externe Unternehmen oder Ressourcen um effizientes ESG-Reporting zu ermöglichen.
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