18.04.2024

CSRD: Was Unternehmen über die Nachhaltigkeitsberichtspflicht wissen müssen

 

Einführung

In der heutigen schnelllebigen und zunehmend regulierten Geschäftswelt spielt die Nachhaltigkeit eine immer wichtigere Rolle. Besonders in der Europäischen Union werden Unternehmen durch neue Vorschriften wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dazu angehalten, ihre Nachhaltigkeitsleistungen umfassend und transparent zu berichten. Diese Richtlinie stellt einen entscheidenden Schritt in der EU-Regulierung dar und zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung über die finanziellen Aspekte hinaus zu erweitern. Mit der Einführung der CSRD sehen sich Unternehmen mit einer Reihe von neuen Anforderungen konfrontiert, die nicht nur eine Herausforderung darstellen, sondern auch eine Chance bieten, sich als verantwortungsvolle Akteure am Markt zu positionieren.

Die CSRD ist integraler Bestandteil der EU-Strategie, um Investitionen in nachhaltige Projekte zu fördern und das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen zu stärken. In diesem Blogbeitrag werden wir die wichtigsten Aspekte der CSRD und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erörtern, die als Eckpfeiler für das ESG Reporting in der EU dienen. Wir beleuchten den Inhalt und das Ziel der CSRD, klären, welche Unternehmen von diesen Vorschriften betroffen sind, und geben einen Überblick über die relevanten Zeitleisten. Zudem werfen wir einen Blick auf die speziellen Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und erläutern, wie diese von den freiwilligen VSME Standards profitieren können.

Dieser Beitrag ist für alle Unternehmen gedacht, die sich auf die kommenden Änderungen vorbereiten und sicherstellen wollen, dass ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung den neuen EU-Standards entspricht. Indem wir die CSRD detailliert betrachten, möchten wir Unternehmen helfen, nicht nur die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und Compliance einzuhalten, sondern auch die damit verbundenen Vorteile für ihre Marke und ihre Stakeholder-Beziehungen voll auszuschöpfen.

 

CSRD und ESRS: Die Eckpfeiler des ESG Reportings in der EU

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind zentrale Elemente der europäischen Agenda zur Förderung der Nachhaltigkeit und Transparenz in der Unternehmensführung. Diese Instrumente spielen eine Schlüsselrolle bei der Harmonisierung und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der EU und bilden das Fundament für eine umfassende und vergleichbare ESG-Berichterstattung.

 

Das Zusammenspiel von CSRD und ESRS

Die CSRD erweitert die bisherigen Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), indem sie detailliertere Vorgaben und eine breitere Anwendung vorsieht. Ziel ist es, eine konsistente und umfassende Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte sicherzustellen, die über reine Finanzkennzahlen hinausgeht. Die CSRD fordert Unternehmen auf, über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Governance zu berichten und dabei klare, vergleichbare und umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen.

Die ESRS dienen als konkreter Rahmen für die Umsetzung dieser Berichte. Sie definieren spezifische Kriterien und Indikatoren, die Unternehmen verwenden müssen, um ihre Nachhaltigkeitsleistungen messbar und vergleichbar zu machen. Diese Standards decken eine breite Palette von Themen ab, darunter Klimawandel, Wasser- und Ressourcennutzung, soziale Rechte und Mitarbeiterbelange sowie Aspekte der Unternehmensführung wie Korruptionsbekämpfung und Steuertransparenz.

 

Einordnung in die regulatorischen Rahmenbedingungen der EU

Die Einführung von CSRD und ESRS ist Teil der umfassenderen EU-Strategie für nachhaltiges Wachstum, bekannt als der Europäische Green Deal. Dieser legt den Grundstein für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in der EU, die sich an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, der Reduktion von Treibhausgasemissionen und dem Schutz der biologischen Vielfalt orientiert. Die CSRD und ESRS sind entscheidend für die Erreichung dieser Ziele, da sie Unternehmen dazu anhalten, ihre Nachhaltigkeitspraktiken offenzulegen und somit zur Gesamttransparenz und -verantwortung im europäischen Markt beitragen. Diesbezüglich spielt unter anderem das GHG-Protokoll eine zentrale Rolle, da es eine genaue und transparente Erfassung von Treibhausgasemissionen im Nachhaltigkeitsbericht sicherstellt.

Die neuen Regelungen zielen darauf ab, alle Stakeholder — von Investoren über Kunden bis hin zu Regulierungsbehörden — mit zuverlässigen und aussagekräftigen Informationen zu versorgen. Durch die Schaffung eines einheitlichen Berichtsstandards erleichtern CSRD und ESRS nicht nur den Vergleich von Unternehmensleistungen, sondern fördern auch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in die Investitions- und Finanzierungsentscheidungen im gesamten Binnenmarkt.

Die Verbindung von CSRD und ESRS stellt daher einen bedeutenden Fortschritt in der europäischen Nachhaltigkeitsagenda dar und spiegelt das Engagement der EU wider, an der Spitze der globalen Bemühungen um eine nachhaltigere und verantwortungsbewusstere Wirtschaft zu stehen. Durch die klare Definition von Berichtspflichten und -standards tragen diese Regelungen dazu bei, das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen zu stärken und die Grundlage für eine nachhaltige Unternehmensführung in der EU zu festigen.

 

CSRD im Detail: Inhalt und Ziele der Richtlinie

Inhalte der CSRD

Die CSRD führt detaillierte Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein, die sich auf mehrere wesentliche Bereiche konzentrieren:

  1. Erweiterung des Berichterstattungsumfangs: Die CSRD verlangt von Unternehmen, nicht nur über traditionelle finanzielle Ergebnisse, sondern auch über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu berichten. Dies umfasst Themen wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und Mitarbeiterbelange, Respektierung der Menschenrechte und Anti-Korruptionsmaßnahmen.

  2. Qualität und Tiefe der Informationen: Unternehmen müssen detailliertere Informationen bereitstellen, einschließlich einer Beschreibung ihrer Geschäftsmodelle, Strategien, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsfaktoren. Dies beinhaltet auch die Offenlegung von Nachhaltigkeitszielen und Fortschrittsberichten zu deren Erreichung.

  3. Doppelte Wesentlichkeit: Ein zentrales Element der CSRD ist das Konzept der "doppelten Wesentlichkeit". Dies bedeutet, dass Unternehmen sowohl darlegen müssen, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre Geschäfte beeinflussen (Financial Materiality), als auch, wie ihre Geschäfte Umwelt und Gesellschaft beeinflussen (Impact Materiality).

 

Ziele der CSRD

Die CSRD verfolgt mehrere übergeordnete Ziele, die sowohl wirtschaftliche als auch soziale und ökologische Vorteile für die Gesellschaft und die Umwelt anstreben:

  1. Transparenz und Vergleichbarkeit: Durch die Standardisierung der Berichterstattung soll die CSRD die Transparenz erhöhen und es Stakeholdern ermöglichen, die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen besser zu vergleichen und zu bewerten.

  2. Stärkung des Vertrauens: Die verbesserte Qualität und Konsistenz der Informationen sollen das Vertrauen in die Nachhaltigkeitsberichte der Unternehmen stärken und somit eine verlässliche Grundlage für Investitionsentscheidungen schaffen.

  3. Unterstützung der EU-Politikziele: Die Richtlinie unterstützt zentrale Initiativen der EU, wie den Green Deal und die Agenda für nachhaltiges Wachstum, indem sie Unternehmen dazu anhält, verantwortungsbewusster zu handeln und über ihre Fortschritte in Bezug auf ökologische und soziale Ziele zu berichten.

 

Insgesamt stellt die CSRD einen umfassenden Rahmen dar, der Unternehmen dazu anleitet und verpflichtet, in ihrer Berichterstattung eine ganzheitliche Sicht auf ihre Aktivitäten und deren Auswirkungen zu integrieren. Dies fördert nicht nur eine nachhaltigere Wirtschaftsweise, sondern trägt auch dazu bei, dass Unternehmen auf globalen Märkten wettbewerbsfähig bleiben und gleichzeitig positive Beiträge zur Gesellschaft und Umwelt leisten.

 

Anwendungsbereich: Welche Unternehmen sind betroffen?

CSRD hat einen breiten Anwendungsbereich und betrifft eine Vielzahl von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung über große börsennotierte Unternehmen hinaus auszudehnen und sicherzustellen, dass auch kleinere Unternehmen, die einen erheblichen Einfluss auf die Umwelt und Gesellschaft haben, transparent berichten.

 

Kriterien für die Berichtspflicht

Die CSRD-Anforderungen gelten für:

  1. Große Unternehmen: Dies sind Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

    • Mehr als 250 Mitarbeiter.

    • Eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro.

    • Einen jährlichen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

      Anmerkung: Die Bilanzsumme und der jährliche Nettoumsatz sollten auf 25 Millionen Euro Bilanzsumme und 50 Millionen Euro Nettoumsatz steigen. Der Referentenentwurf der Bundesregierung sieht jedoch weiterhin die hier angegebenen Summen vor. In Frankreich wurden diese Grenzen ebenso nicht erhöht. 

  2. Börsennotierte Unternehmen: Alle Unternehmen, die Wertpapiere an regulierten Märkten der EU emittieren, unabhängig von ihrer Größe, mit Ausnahme von Mikrounternehmen.

  3. Unternehmen von öffentlichem Interesse: Dazu zählen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere, die aufgrund ihrer Geschäftsart als systemrelevant oder besonders transparent eingestuft werden.

 

Zeitleiste: Ab wann muss berichtet werden?

Die Einführung der CSRD erfolgt schrittweise, wobei die Anforderungen abhängig von der Unternehmensart und -größe gestaffelt in Kraft treten. Dies gibt den Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Berichtsanforderungen vorzubereiten.

 

Phasen der Berichterstattung

  1. Für Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen (große börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen), beginnt die Berichtspflicht mit dem Geschäftsjahr 2024, d.h. Berichte für dieses Geschäftsjahr müssen 2025 veröffentlicht werden.

  2. Große Unternehmen, die nicht unter die NFRD fallen:

    • Diese Unternehmen müssen mit der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 beginnen, wobei die Berichte 2026 vorzulegen sind.

  3. Börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und kleine Versicherungsunternehmen:

    • Für diese Gruppen gelten zunächst Erleichterungen, die die Auswirkungen der CSRD auf KMU reduzieren und die Last der Compliance mildern. Sie müssen erst für das Geschäftsjahr 2026 berichten, das 2027 veröffentlicht wird.

 

Phase-In Requirements

Einige spezifische Anforderungen der CSRD, insbesondere solche, die neu entwickelte Standards betreffen, könnten nach einem sogenannten "Phase-In"-System eingeführt werden. Dies gibt Unternehmen zusätzliche Zeit, sich auf komplexe Berichterstattungsanforderungen, wie z.B. bestimmte Umwelt- und Sozialstandards, vorzubereiten.

Die schrittweise Einführung und die detaillierten Kriterien sollen sicherstellen, dass alle betroffenen Unternehmen ausreichend Zeit und Ressourcen haben, um ihre Berichtssysteme entsprechend anzupassen und umfassende, aussagekräftige und vergleichbare ESG-Berichte zu erstellen. Die CSRD und ihre schrittweise Einführung unterstreichen das Engagement der EU für eine nachhaltige Finanzwirtschaft und die zentrale Rolle der Transparenz bei der Erreichung dieses Ziels.

 

Neuigkeiten für SMEs: Die freiwilligen VSME Standards

In einem Bemühen, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu unterstützen, hat die Europäische Kommission die Einführung freiwilliger Standards für sehr kleine, kleine und mittlere Unternehmen vorgeschlagen. Diese Standards, bekannt als die VSME Standards, wurden entwickelt, um KMUs eine praktikable und weniger belastende Möglichkeit zu bieten, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten transparent zu machen.

 

Fazit

Die Einführung der CSRD markiert einen bedeutenden Fortschritt in der EU-Gesetzgebung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch die Ausweitung und Vertiefung der Berichtspflichten auf eine größere Anzahl von Unternehmen wird ein neues Zeitalter der Transparenz und Verantwortung eingeläutet, das nicht nur große und börsennotierte Unternehmen, sondern zukünftig auch KMUs umfasst.

Die CSRD ist ein entscheidender Baustein in der Strategie der Europäischen Union, nachhaltige Praktiken zu fördern und die Überwachung und Berichterstattung über umweltbezogene und soziale Aspekte zu verbessern. Mit den spezifischen Anforderungen und dem detaillierten Rahmenwerk der ESRS wird gewährleistet, dass die Berichterstattung nicht nur umfassend, sondern auch vergleichbar und für alle Stakeholder nützlich ist. Dies erhöht das Vertrauen in die veröffentlichten Daten und unterstützt Investoren und Verbraucher dabei, informierte Entscheidungen zu treffen.

Für Unternehmen bedeutet die Umsetzung der CSRD eine Herausforderung, aber auch eine Chance. Die Anpassung an die neuen Berichtsstandards erfordert Ressourcen und eine strategische Planung, bietet jedoch auch die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsbemühungen zu intensivieren, operationale Risiken zu minimieren und die Unternehmensreputation zu stärken. Insbesondere die Einführung der freiwilligen VSME Standards zeigt, dass die EU bemüht ist, Unternehmen aller Größen zu integrieren und zu unterstützen, was die breite und inklusive Vision der nachhaltigen Entwicklung unterstreicht.

Abschließend lässt sich sagen, dass die CSRD und die damit verbundenen Anforderungen und Standards einen wesentlichen Schritt darstellen, um die Ziele des Europäischen Green Deals zu erreichen. Sie fördern nicht nur eine nachhaltige Unternehmensführung, sondern setzen auch neue Maßstäbe für die Verantwortlichkeit und Transparenz in der europäischen und globalen Wirtschaftslandschaft. Unternehmen, die sich proaktiv mit den Anforderungen der CSRD auseinandersetzen und ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung entsprechend ausrichten, werden nicht nur regulatorisch konform sein, sondern auch als Vorreiter in einer zunehmend umweltbewussten und sozial verantwortlichen Marktumgebung agieren.

 

 

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