21.02.2024

EU-Taxonomie: Das System für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

Einleitung in die EU-Taxonomie

In einer Welt, die zunehmend von der Dringlichkeit des nachhaltigen Handelns geprägt ist, spielt die EU-Taxonomie eine entscheidende Rolle für mittlere und große Unternehmen, die bestrebt sind, ihre Geschäftspraktiken an den Kernwerten der Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG) auszurichten. Als ein strategischer Rahmen, der von der Europäischen Union entwickelt wurde, zielt die EU-Taxonomie darauf ab, Investitionen in nachhaltige Projekte und Aktivitäten zu lenken, um somit einen signifikanten Beitrag zum ökologischen und sozialen Wandel innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu leisten.

Die Bedeutung der EU-Taxonomie ergibt sich aus ihrer Rolle als Orientierungshilfe für Unternehmen und Investoren, um zu erkennen, welche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können. Dies ist besonders relevant, da die EU ihre Bemühungen verstärkt, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, nachhaltigeren Wirtschaft zu beschleunigen. Unternehmen, die sich dieser Initiative anschließen, sind nicht nur an der Spitze der ESG-Compliance, sondern positionieren sich auch als Vorreiter in der Bewegung hin zu einer grüneren und inklusiveren Wirtschaft.

Die EU-Taxonomie stellt somit einen umfassenden Katalog dar, der definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als umweltfreundlich betrachtet werden können, basierend auf strengen, wissenschaftlich untermauerten Kriterien. Durch die Einhaltung dieser Kriterien können Unternehmen nicht nur ihre ESG-Berichte verbessern, sondern auch das Vertrauen von Investoren, Kunden und der Öffentlichkeit stärken, indem sie transparent machen, wie ihre Geschäftspraktiken zur Erreichung der EU-Umweltziele beitragen.

 

Die Umweltziele der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie gibt klare Richtlinien dafür vor, welche Investitionen als ökologisch nachhaltig gelten. Diese ambitionierten Ziele tragen dazu bei, das Konzept der Nachhaltigkeit in die Finanzwelt zu integrieren, indem sie eine gemeinsame Sprache und einheitliche Kriterien für nachhaltige Aktivitäten schaffen. Im Kern der EU-Taxonomie stehen konkret sechs Umweltziele, die den Rahmen für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten bilden:

  1. Klimaschutz: Dies umfasst Maßnahmen zur Minderung des Klimawandels sowie Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz.

  2. Anpassung an den Klimawandel: Hier geht es um Investitionen, die die Widerstandsfähigkeit gegen die negativen Auswirkungen des Klimawandels stärken.

  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen: Dies bezieht sich auf Aktivitäten, die eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen gewährleisten.

  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Förderung von Aktivitäten, die Abfallvermeidung, Recycling und die Nutzung nachhaltiger Ressourcen unterstützen.

  5. Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung: Maßnahmen, die dazu beitragen, die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden zu minimieren.

  6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme: Investitionen, die zur Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensräume und der biologischen Vielfalt beitragen.

Der Inhalt der EU-Taxonomie umfasst detaillierte technische Screening-Kriterien, die bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können. In unserem nächsten Blogbeitrag "Taxonomiefähige vs. Taxonomiekonforme Aktivitäten” gehen wir genauer auf dieses Thema ein.

 

Anwendbarkeit und betroffene Unternehmen

Die Anwendbarkeit der EU-Taxonomie erstreckt sich über eine breite Palette von Sektoren und betrifft eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere solche, die in Bereichen tätig sind, die bedeutende Auswirkungen auf die Umwelt haben oder das Potenzial bieten, zu den Umweltzielen der EU beizutragen. Die Hauptgruppen von Unternehmen, die von der EU-Taxonomie betroffen sind, beinhalten:

Finanzinstitute: Banken, Versicherungsgesellschaften und Investmentfonds sind direkt von der Taxonomie betroffen, da sie verpflichtet sind, die Nachhaltigkeit ihrer Finanzprodukte und -dienstleistungen offen zu legen. Dies umfasst die Offenlegung, inwieweit ihre Produkte mit den Kriterien der EU-Taxonomie übereinstimmen.

Große öffentliche Interessenträger: Unternehmen, die als große öffentliche Interessenträger gelten, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken und Versicherer, müssen ebenfalls offenlegen, wie und in welchem Umfang ihre Aktivitäten mit der EU-Taxonomie übereinstimmen. Dies ist Teil der erweiterten Berichterstattungspflichten, die durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) eingeführt wurden.

Die EU-Taxonomie verlangt von diesen Unternehmen nicht nur, ihre aktuellen Aktivitäten und Investitionen im Licht der Nachhaltigkeitskriterien zu bewerten, sondern ermutigt sie auch, Strategien zur Steigerung ihrer Übereinstimmung mit den Zielen der Taxonomie zu entwickeln. Dies bedeutet, dass Unternehmen ihre Geschäftsmodelle, Investitionspläne und Berichterstattungspraktiken anpassen müssen, um den Anforderungen der EU-Taxonomie gerecht zu werden und ihre Rolle bei der Förderung einer nachhaltigeren Wirtschaft zu stärken.

 

Fazit

Die EU-Taxonomie stellt einen Wendepunkt in der Art und Weise dar, wie Unternehmen und Finanzinstitute in der Europäischen Union über Nachhaltigkeit denken und berichten. Als ein ambitionierter und detaillierter Rahmen zielt sie darauf ab, den Übergang zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Wirtschaft zu beschleunigen, indem sie klare Richtlinien für die Bewertung ökologischer Nachhaltigkeit bietet. Durch die Definition, was als "nachhaltige Investition" gilt, wirkt die Taxonomie dem Greenwashing entgegen und fördert gleichzeitig Transparenz und Verantwortlichkeit in der Unternehmensführung.

Für mittlere und große Unternehmen, insbesondere jene, die in umweltintensiven Branchen tätig sind oder einen signifikanten Einfluss auf die Umwelt haben, ist die Auseinandersetzung mit der EU-Taxonomie unerlässlich. Die Anforderungen und Kriterien der Taxonomie bieten nicht nur eine Orientierungshilfe für die Ausrichtung von Geschäftspraktiken und Investitionen an den Zielen der Nachhaltigkeit, sondern eröffnen auch neue Möglichkeiten. Unternehmen, die proaktiv die Prinzipien der EU-Taxonomie umsetzen, können ihre Innovationsfähigkeit stärken, Zugang zu grünen Finanzmitteln verbessern und letztlich ihre Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend umweltbewussten Wirtschaft steigern.

 

 

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