29.08.2024

ESRS S1 – Eigene Belegschaft

 

Teil 10 unserer Serie zur CSRD: Ein tiefer Einblick in ESRS S1 – Eigene Belegschaft

Willkommen zurück zu unserer Deepdive-Serie über die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Nach unseren ausführlichen Betrachtungen der Umweltstandards wenden wir uns nun den sozialen Aspekten der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu. Heute beginnen wir mit ESRS S1, der sich auf die eigene Belegschaft konzentriert.

 

Überblick über ESRS S1

Die eigene Belegschaft eines Unternehmens spielt eine entscheidende Rolle für den Geschäftserfolg. ESRS S1 zielt darauf ab, die Transparenz und das Management von Aspekten wie Arbeitsbedingungen, Diversität, Chancengleichheit und Mitarbeiterentwicklung zu verbessern.

 

Kernpunkte und Offenlegungsanforderungen von ESRS S1

1. Arbeitsbedingungen: Unternehmen müssen detaillierte Informationen über die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter bereitstellen. Dazu gehören Angaben zu Arbeitszeiten, Arbeitsverträgen, Löhnen und Gehältern sowie Sozialleistungen.

2. Gesundheit und Sicherheit: Die Offenlegung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein zentraler Bestandteil von ESRS S1. Unternehmen sollen berichten, welche Strategien und Programme sie zur Unfallvermeidung und Gesundheitsförderung implementieren.

3. Diversität und Inklusion: Unternehmen müssen ihre Maßnahmen zur Förderung von Diversität und Inklusion darlegen. Dies umfasst Informationen über Geschlechterverhältnisse, ethnische Vielfalt, Gleichbehandlung sowie Strategien zur Förderung einer inklusiven Unternehmenskultur.

4. Mitarbeiterentwicklung: Die Berichterstattung über Programme zur Weiterbildung und beruflichen Entwicklung der Mitarbeiter ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil von ESRS S1. Unternehmen sollen aufzeigen, wie sie in die kontinuierliche Weiterqualifizierung ihrer Belegschaft investieren und Karriereentwicklungsmöglichkeiten bieten.

 

 

Bedeutung von ESRS S1 für Unternehmen

Die Anforderungen von ESRS S1 sind für alle Branchen relevant, da sie grundlegende Aspekte der Personalverwaltung und -entwicklung betreffen. Durch die Erfüllung dieser Offenlegungspflichten können Unternehmen nicht nur das Wohlbefinden und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter verbessern, sondern auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern.

 

 

Fazit

ESRS S1 fordert Unternehmen dazu auf, die Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiter transparent zu machen und kontinuierlich zu verbessern. Durch die Erfüllung dieser Anforderungen können Unternehmen nicht nur regulatorische Vorgaben erfüllen, sondern auch das Engagement und die Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter fördern.

Im nächsten Beitrag unserer Serie werden wir uns mit ESRS S2 beschäftigen, der sich auf Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette konzentriert. Bleiben Sie dran, um mehr über die Anforderungen und bewährten Verfahren in diesem wichtigen Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erfahren.

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