01.01.2024
Die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Jahr 2024 markiert einen Wendepunkt in der Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen. Als integraler Bestandteil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zielen diese Standards darauf ab, die Transparenz und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsberichten zu erhöhen. Die Umstellung auf die ESRS ist für Unternehmen nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern auch eine Chance, ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu stärken.
Die ESRS stehen für eine umfassende Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG). Dies umfasst kritische Bereiche wie Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte. Diese Standards sind speziell darauf ausgerichtet, Investoren und anderen Stakeholdern detaillierte Einblicke in die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bieten und spielen eine Schlüsselrolle im Europäischen Green Deal.
Mit den ESRS kommen neue Herausforderungen auf Unternehmen zu. Sie müssen nun ihre Auswirkungen, Risiken und Chancen entlang der gesamten Wertschöpfungskette identifizieren und berichten. Die Governance-Strukturen im Bereich Nachhaltigkeit müssen klar definiert sein, einschließlich der Auswirkungen von Nachhaltigkeits-KPIs auf Vergütungssysteme. Dies erfordert eine umfassende Überprüfung und eventuell eine Anpassung der bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Unternehmen müssen sich auf die neue Art der Transparenz vorbereiten, die die ESRS fordern. Dazu gehört die Offenlegung von Politik, Aktionsplänen und Zielen zu allen wesentlichen Themen. Obwohl die Standards selbst keine neuen Ziele vorschreiben, erhöhen sie die Sichtbarkeit und Überprüfung von bestehenden Plänen. Dies stellt eine Gelegenheit für Unternehmen dar, ihre Nachhaltigkeitspraktiken zu überdenken und zu verbessern.
Die Europäische Kommission plant, die Berichterstattungslast um 25% zu reduzieren. Dies beinhaltet die Verschiebung der Einführung sektorspezifischer ESRS und die Anpassung der Größenkriterien für Unternehmen. Diese Maßnahmen sollen Unternehmen dabei helfen, sich auf die Implementierung der sektorübergreifenden Standards zu konzentrieren und gleichzeitig die Anforderungen der CSRD zu erfüllen.
Ein wesentlicher Aspekt der ESRS ist ihre Kompatibilität mit globalen Standards wie denen des ISSB und des GRI. Diese Interoperabilität ist entscheidend, um unnötige Doppelberichterstattungen zu vermeiden und die globale Ausrichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu fördern.
Unternehmen sollten mit einer umfassenden Bewertung ihrer aktuellen Nachhaltigkeitsberichte beginnen, um Bereiche zu identifizieren, die an die ESRS angepasst werden müssen. Dies umfasst die Überprüfung vorhandener Daten, Prozesse und die Expertise in neuen Themenbereichen wie Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft. Es ist auch wichtig, die bestehenden Materialitätsbewertungen und Berichtsstrukturen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Einführung der ESRS im Jahr 2024 ist eine wichtige Entwicklung in der europäischen Nachhaltigkeitsagenda. Sie bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern, die Transparenz zu erhöhen und sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit zu positionieren.
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