09.07.2024
Teil 2 unserer Serie zu CSRD: Vertiefung in ESRS 2 – Allgemeine Offenlegungen, Teil 1
Willkommen zurück zu unserer Deepdive-Serie über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), in der wir uns nun den ESRS 2 – Allgemeine Offenlegungen widmen. Dieser Standard umfasst die grundlegenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen und ist als sektorübergreifend und -unabhängig konzipiert.
In diesem Teil der Reihe konzentrieren wir uns auf die Abschnitte Basis der Vorbereitung (BP) und Governance (GOV) von ESRS 2.
ESRS 2 definiert zwei spezifische Anforderungen für die Basis der Vorbereitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung:
BP-1: Diese Anforderung verlangt eine Erklärung darüber, ob die Nachhaltigkeitserklärung auf konsolidierter Basis oder individuell vorbereitet wird. Zudem müssen Unternehmen darlegen, welche Informationen zur Wertschöpfungskette in der Berichterstattung enthalten sind und ob Informationen aufgrund von geistigem Eigentum oder anstehenden Verhandlungen weggelassen wurden.
BP-2: Hier müssen Unternehmen spezifische Umstände darlegen, die besondere Offenlegungen erfordern. Dazu gehören Angaben zu den Zeitrahmen der Berichterstattung, die von den initialen Definitionen abweichen, und Erklärungen zu den Grundlagen von Schätzungen und der damit verbundenen Messunsicherheit.
Die Governance-Offenlegungen umfassen fünf Anforderungen:
GOV-1: Offenlegung von Informationen zu Zusammensetzung, Rollen, Verantwortlichkeiten und Fachkenntnissen der Verwaltungs-, Management- und Aufsichtsorgane.
GOV-2: Prozesse zur Information dieser Organe über Nachhaltigkeitsthemen.
GOV-3: Integration der Nachhaltigkeitsleistung in Anreizsysteme.
GOV-4: Mapping der Sorgfaltspflicht bezüglich der Nachhaltigkeitsangaben.
GOV-5: Offenlegung des Risikomanagements und der internen Kontrollsysteme im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Zusammensetzung der Führungsgremien: Unternehmen müssen detaillierte Informationen über die Anzahl der Exekutiv- und Nicht-Exekutivmitglieder, die Vertretung von Mitarbeitern, die Geschlechterdiversität und weitere Diversitätsmetriken bereitstellen.
Expertise in Nachhaltigkeit: Die Fähigkeiten und das Wissen der Gremienmitglieder bezüglich Nachhaltigkeit sind zu dokumentieren, einschließlich der Quellen, aus denen sie ihr Wissen beziehen.
Anreizsysteme: Es sollte beschrieben werden, wie Nachhaltigkeitsleistungen in die Vergütungssysteme integriert sind, einschließlich der spezifischen Nachhaltigkeitsziele, die für die Leistungsbeurteilung herangezogen werden.
Diese Informationen sind entscheidend, um die Verantwortlichkeit und das Engagement der Unternehmensführung in Bezug auf Nachhaltigkeitspraktiken zu verstehen und zu bewerten.
Die Offenlegungsanforderungen unter ESRS 2 sind umfassend und erfordern von Unternehmen, nicht nur ihre Governance-Praktiken offenzulegen, sondern auch, wie diese Praktiken die Nachhaltigkeitsleistung beeinflussen. Im nächsten Teil unserer Serie werden wir die verbleibenden Abschnitte von ESRS 2 behandeln, die sich auf Strategie und Geschäftsmodell, Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie die minimalen Offenlegungsanforderungen beziehen. Bleiben Sie dran, um tiefer in die komplexe Welt der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung einzutauchen.
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