02.07.2024
Wir begrüßen Sie zu unserer neuen Blog-Reihe über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). In dieser Serie nehmen wir Sie mit auf eine tiefgreifende Analyse der einzelnen Abschnitte und Offenlegungspflichten der CSRD, um ein umfassendes Verständnis dieser wichtigen regulatorischen Entwicklung zu fördern.
Willkommen zum ersten Beitrag unserer Deepdive-Serie über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), wo wir die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erkunden. Heute konzentrieren wir uns auf ESRS 1 (General Requirements), den Kernbereich der allgemeinen Anforderungen.
ESRS 1 definiert die allgemeinen Anforderungen und ist entscheidend für die Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Ziel von ESRS 1 ist es, einheitliche Anforderungen zu setzen, die die Konsistenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen über alle Unternehmen hinweg sicherstellen. Diese Normen sind in der Erwägung, dass sie auch die Basis für spezifische (thematische und sektorale) Standards bieten, von zentraler Bedeutung.
Ein Schlüsselaspekt von ESRS 1 ist das Konzept der doppelten Wesentlichkeit. Dieses fordert, dass Unternehmen sowohl die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt und die Gesellschaft als auch die Rückwirkungen dieser Aspekte auf das Unternehmen selbst berücksichtigen. Das bezieht relevante Stakeholder ein, von betroffenen Einzelpersonen bis hin zu Nutzern von Nachhaltigkeitsberichten, einschließlich Investoren und Regulierungsbehörden. Diese umfassende Betrachtung fördert eine tiefgreifende Analyse und Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen.
ESRS 1 hebt die Bedeutung der Sorgfaltspflicht hervor, insbesondere im Hinblick auf die Identifikation und das Management von Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Unternehmen müssen wesentliche Auswirkungen, die mit direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen zusammenhängen, nicht nur identifizieren, sondern auch adäquat managen und darüber berichten.
Die Standards betonen die Notwendigkeit eines konsistenten Berichtszeitraums, der mit dem der Finanzberichterstattung übereinstimmen sollte. ESRS 1 fordert Unternehmen auch auf, Fortschritte im Vergleich zu Basisjahren zu berichten und definiert kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte für die Berichterstattung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt in ESRS 1 ist die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in andere Teile der Unternehmensberichterstattung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Informationen in der Nachhaltigkeitserklärung kohärent mit denen in den Finanzberichten sind und die gleichen qualitativen Merkmale aufweisen.
Die Einführung von ESRS 1 wird schrittweise erfolgen, wobei bestimmte Anforderungen zunächst flexibler gehandhabt werden, um Unternehmen die Anpassung an die neuen Standards zu erleichtern. Diese Übergangsbestimmungen sind kritisch, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Zeit und Ressourcen haben, um die Anforderungen vollständig zu erfüllen.
Die Einführung von ESRS 1 setzt einen neuen Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und bildet das Fundament für eine transparente, vergleichbare und umfassende Darstellung der Unternehmensleistung in Bezug auf nachhaltige Praktiken. Bleiben Sie dran für unsere weiteren Beiträge, die sich mit den spezifischen und sektoralen Standards tiefer befassen werden.
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