01.01.2024

Schritt für Schritt zur Compliance: Anpassung Ihres Nachhaltigkeitsberichts an die CSRD-Anforderungen

Leitfaden zur Anpassung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Anpassung an die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellt für Unternehmen eine bedeutende Herausforderung, aber auch eine Chance dar. Dieser Prozess erfordert eine systematische Herangehensweise, um die Anforderungen der EU in Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattung effektiv zu erfüllen. Der folgende Leitfaden bietet einen Schritt-für-Schritt-Ansatz, basierend auf Best Practices, um Ihren Nachhaltigkeitsbericht an die CSRD-Anforderungen anzupassen.

 

1. Initialer Beginn und Sammlung relevanter, älterer Nachhaltigkeitsberichte und KPIs

Der erste Schritt besteht darin, eine solide Basis zu schaffen. Sammeln Sie alle bisherigen Nachhaltigkeitsberichte und die dazugehörigen Key Performance Indicators (KPIs). Dies dient als Ausgangspunkt, um den aktuellen Stand Ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen zu verstehen und Bereiche zu identifizieren, die verbessert oder ergänzt werden müssen. Es ist nicht notwendig in diesem Schritt bereits vollumfänglich Daten und berichtspflichtige Disclosure Requirements des ESRS zu sammeln. 

 

2. Abgleich mit den CSRD- und ESRS-Anforderungen an das Unternehmen

Vergleichen Sie Ihre vorhandenen Berichte und KPIs mit den spezifischen Anforderungen der CSRD und ESRS. Dies hilft Ihnen zu erkennen, welche Teile Ihres bisherigen Berichts bereits den neuen Anforderungen entsprechen und welche Bereiche angepasst oder erweitert werden müssen.

 

3. Erstellung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der CSRD. Sie bewertet nicht nur, wie Nachhaltigkeitsthemen das Unternehmen beeinflussen, sondern auch, wie das Unternehmen die Umwelt und die Gesellschaft beeinflusst. Diese Analyse hilft Ihnen, die relevantesten Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen zu identifizieren und zu priorisieren.

Die Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben wir für Sie Schritt-für-Schritt im Blog-Eintrag “Durchführung einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse: Schritt-für-Schritt-Anleitung” beschrieben.

Falls Sie Ihre Doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen müssen, zögern Sie nicht unsere Experten zu kontaktieren. 

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4. Sammlung der wesentlichen Datenpunkte und qualitativen Einschätzungen

Nachdem die wesentlichen Themen identifiziert wurden, sammeln Sie alle notwendigen Daten und Informationen. Dies beinhaltet sowohl quantitative Datenpunkte als auch qualitative Einschätzungen. Achten Sie darauf, dass diese Informationen verlässlich und nachvollziehbar sind, um den Anforderungen der CSRD gerecht zu werden.

 

5. Abgleich mit Gaps und Erstellung eines Plans zur Erreichung des ESRS-Standards

Identifizieren Sie Lücken zwischen Ihren aktuellen Berichtspraktiken und den ESRS-Anforderungen. Erstellen Sie daraufhin einen detaillierten Plan, wie diese Lücken geschlossen werden können. Dies könnte zusätzliche Datenerhebungen, die Implementierung neuer Prozesse oder Schulungen für Mitarbeiter beinhalten.

 

6. Erstellung des Berichts

Basierend auf den gesammelten Daten und Ihrer Wesentlichkeitsanalyse erstellen Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht. Stellen Sie sicher, dass der Bericht klar, konsistent und in Übereinstimmung mit den ESRS-Anforderungen ist. Beachten Sie dabei auch die Prinzipien der Transparenz und Glaubwürdigkeit.

 

Fazit

Die Anpassung an die CSRD und die Umsetzung der ESRS sind komplexe, aber unerlässliche Aufgaben für Unternehmen in der EU. Ein systematischer Ansatz, der sich an Best Practices orientiert, kann Unternehmen dabei unterstützen, diesen Übergang erfolgreich zu meistern. Durch die Einhaltung dieser neuen Standards können Unternehmen nicht nur rechtlichen Anforderungen gerecht werden, sondern auch ihre Glaubwürdigkeit und Reputation in Bezug auf Nachhaltigkeit stärken.

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