01.01.2024

Phase-In Anforderungen der CSRD und ESRS: Anpassungen und Herausforderungen für Unternehmen

Einleitung

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) steht die EU vor einer bedeutenden Veränderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dieser Artikel befasst sich mit dem schrittweisen Übergang zu diesen neuen Standards, den spezifischen Anforderungen und den Herausforderungen für Unternehmen unterschiedlicher Größen.

 

Die Einführung der CSRD und ESRS

Ab dem 1. Januar 2024 müssen Unternehmen, die unter die CSRD fallen, ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß den ESRS erstellen. Die ESRS umfassen eine breite Palette von Themenbereichen, die von Klimawandel über Biodiversität bis hin zu Menschenrechten reichen und sind für Investoren konzipiert, um den Nachhaltigkeitseinfluss der Unternehmen zu verstehen​​.

 

Anforderungen an Unternehmen in der EU

Unternehmen in der EU, die öffentlich gelistet sind oder große Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen (€50M+ Umsatz, €25M+ Bilanzsumme, 250+ Vollzeitäquivalente), müssen sich an die CSRD anpassen. Diese Kriterien wurden von den ursprünglichen €40M+ Umsatz und €20M+ Bilanzsumme im finalen ESRS-Standard von Juni 2023 angepasst​​. Bisher geht die EU Kommission davon aus, dass dadurch bis zu 7.000 Unternehmen aus der Berichtspflicht entlassen werden. 

 

Phase-In-Reliefs und freiwillige Angaben

Um Unternehmen, insbesondere kleineren, mehr Zeit zur Umsetzung der Datenerfassungs- und Berichtsprozesse zu geben, führt der erste Satz der ESRS Erleichterungsmaßnahmen ein. Unternehmen dürfen im ersten Berichtsjahr beispielsweise die erwarteten finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltthemen außerhalb des Klimawandels und bestimmte Datenpunkte innerhalb von ESRS S1 (Eigenes Personal) auslassen. Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitern können zusätzlich bestimmte Angaben in den ersten ein bis zwei Berichtsjahren auslassen​​​​.

 

Verbindliche und freiwillige Standards

Nach dem Empfang von Stakeholder-Feedback werden nur ESRS 2 – Allgemeine Offenlegungen – für alle Unternehmen, die unter die CSRD fallen, verbindlich sein. Unternehmen müssen selbst bestimmen, ob die Auswirkungen, Risiken und Chancen unter den anderen Standards wesentlich sind, indem sie das Prinzip der "doppelten Materialität" anwenden​​.

 

Vorbereitung auf CSRD

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die Daten, Prozesse und Expertise haben, um über Themen zu berichten, die ihnen möglicherweise neu sind, wie Biodiversität oder Kreislaufwirtschaft. Die Governance muss klar festgelegt werden, einschließlich der Auswirkungen von Nachhaltigkeits-KPIs auf die Vergütung​​.

 

Berichterstattung gemäß CSRD

Im Vergleich zur NFRD müssen Unternehmen, die unter die CSRD fallen, Nachhaltigkeitsinformationen in einem klar identifizierbaren Abschnitt ihrer Managementberichte berichten und nicht in separaten Nachhaltigkeitsberichten. Dies soll den Zusammenhang zwischen finanziellen und Nachhaltigkeitsinformationen klarer machen und die Auffindbarkeit und Zugänglichkeit der Informationen für Interessierte verbessern​​.

 

Überprüfung des Berichts 

Obwohl die NFRD keine Prüfung erforderte, verpflichtet die Richtlinie CSRD, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung extern überprüft wird. Anfangs wird eine Prüfung mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) gefordert, mittelfristig ist jedoch eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) vorgesehen. Diese externe Prüfung zielt darauf ab, die Aussagekraft, Glaubwürdigkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen. Die strengeren Anforderungen an die Prüfung sollen die Qualität und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitsinformationen verbessern​​. Mehr zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel der Zeit in unserem Artikel: „Nachhaltigkeitsberichte für Unternehmen aus der EU: Die Evolution von NFRD zu CSRD und ESRS“

 

Fazit

Die Einführung von CSRD und ESRS markiert einen wichtigen Schritt in Richtung transparenterer und einheitlicherer Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU. Um die Unternehmen nicht zu überfordern, wurde eine Phase-In Prozedur eingeführt, welche die Reduktion der verpflichtenden Angaben und eine Verschiebung der zu berichtenden Datenpunkte mit sich gebracht hat. Unsere Unterstützung für die Erreichung der ESG und insbesondere CSRD Compliance lässt Unternehmen die Berichtspflichten noch einfacher erfüllen. 

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