22.10.2024
Die Europäische Union (EU) hat in den letzten Jahren verstärkt Maßnahmen ergriffen, um festgelegte Umwelt- und Klimaziele zu erreichen. Ein zentrales Element dieser Bestrebungen ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie ist für in der EU ansässige Unternehmen im Juni 2023 in Kraft getreten und findet nach aktuellem Stand bereits ab dem 30. Dezember 2024 Anwendung. Sie zielt darauf ab, die Auswirkungen der EU auf die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu minimieren. Diese Verordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, da sie strenge Anforderungen an die Lieferketten und die Berichterstattung in Bezug auf die Herkunft von Produkten stellt, die mit Entwaldung in Verbindung stehen könnten.
Für Unternehmen, die im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) tätig sind oder sich stärker mit Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen wollen, ist es entscheidend, die EUDR zu verstehen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen, um konform mit den neuen Regelungen zu sein. Dieser Blogbeitrag gibt einen Überblick über die EU-Entwaldungsverordnung und erläutert ihre Bedeutung sowie die konkreten Auswirkungen auf Unternehmen.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde entwickelt, um den Handel mit Produkten zu regulieren, die zur globalen Entwaldung beitragen. Die Verordnung zielt darauf ab, dass in der EU verkaufte Produkte nicht mit illegaler oder nicht nachhaltiger Entwaldung in Verbindung stehen dürfen. Unter die EUDR-Verordnung fallen die Warengruppen:
Soja
Palmöl
Kautschuk
Holz
Kakao
Kaffee
Rinderprodukte (wie Leder und Fleisch)
Zentraler Punkt der EUDR ist die Verpflichtung für Unternehmen, sicherzustellen, dass diese Produkte nachweislich nicht aus entwaldeten Gebieten stammen. Dies bedeutet, dass sie eine klare Lieferkettentransparenz gewährleisten müssen, um die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe zu ermöglichen.
Für Unternehmen bedeutet die EU-Entwaldungsverordnung eine tiefgreifende Veränderung in der Art und Weise, wie sie ihre Lieferketten managen und überwachen müssen.
So verlangt die EUDR von europäischen Unternehmen die Abgabe einer Sorgfaltserklärung, bevor relevante Produkte auf den EU-Markt gebracht werden. Diese besteht aus drei Schritten:
Informationssammlung: Unternehmen müssen Daten zu den Rohstoffen sammeln, wie Herkunft, Geolokalisierung, Lieferkette, Menge und Nachhaltigkeitsnachweise.
Risikobewertung: Risiken in Bezug auf Entwaldung, Menschenrechte, Korruption und Umwelt im Erzeugerland sind zu bewerten und zu dokumentieren.
Risikominderung: Falls Risiken bestehen, müssen Maßnahmen wie zusätzliche Audits ergriffen werden.
Unter anderem aus dieser Sorgfaltserklärung ergeben sich wichtige Anforderungen und Herausforderungen, die Unternehmen beachten müssen:
Für Unternehmen, die sich im Rahmen der ESG-Berichterstattung mit Nachhaltigkeitsthemen auseinandersetzen, hat die EUDR weitreichende Implikationen. Neben der Erfüllung der regulatorischen Anforderungen bietet die Verordnung auch eine Chance, Nachhaltigkeitsziele in den Fokus zu rücken und diese transparent und nachvollziehbar zu kommunizieren.
Erhöhte Transparenz: Die EUDR fordert eine detaillierte Berichterstattung über die Herkunft und Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen. Dies zwingt Unternehmen dazu, ihre Lieferketten transparenter zu gestalten, was nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch zur Stärkung des Unternehmensimages beitragen kann.
Nachhaltigkeitskommunikation: Für Unternehmen, die sich intensiv mit ESG-Berichterstattung beschäftigen, stellt die EUDR eine Möglichkeit dar, ihren Einsatz für den Umweltschutz zu demonstrieren. Eine klare Kommunikation der Maßnahmen, die ergriffen werden, um den Anforderungen der Verordnung gerecht zu werden, kann die Glaubwürdigkeit und Reputation eines Unternehmens stärken.
Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung umsetzen und darüber hinausgehen, können sich als Vorreiter im Bereich Nachhaltigkeit positionieren und sich von Wettbewerbern abheben. Dies kann besonders bei Geschäftspartnern und Investoren, die verstärkt auf ESG-Kriterien achten, von Vorteil sein.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Lieferkettenmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte nachweislich nicht zur Entwaldung beitragen, was einen erheblichen Aufwand in Sachen Transparenz und Sorgfaltspflicht mit sich bringt. Gleichzeitig bietet die Verordnung eine Chance, das Engagement für Umwelt und Nachhaltigkeit stärker in den Fokus zu rücken und dies als Wettbewerbsvorteil zu nutzen.
Für Unternehmen, die Unterstützung im Bereich ESG und Nachhaltigkeitsberichterstattung suchen, ist es entscheidend, die EUDR nicht nur als regulatorische Verpflichtung, sondern auch als Möglichkeit zur Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsziele und -strategien zu sehen.
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