06.03.2024
In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung zunehmend in den Fokus rücken, haben die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten entscheidende Schritte unternommen, um Unternehmen und Finanzinstitute zu leiten und zu regulieren. Mit der Einführung der EU-Taxonomie und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU zwei mächtige Instrumente geschaffen, die darauf abzielen, den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft zu beschleunigen und gleichzeitig Transparenz und Verantwortlichkeit in der Unternehmensführung zu fördern. Beide Initiativen sind Teil des umfassenderen Sustainable Finance Framework der EU, das darauf ausgerichtet ist, die Finanzströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken und sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG) Risiken und Chancen offenlegen.
In diesem Beitrag werden wir die Kernaspekte der EU-Taxonomie und der CSRD beleuchten, ihre Ziele und Anforderungen vergleichen und herausarbeiten, wie Unternehmen sich auf die Einhaltung dieser Richtlinien vorbereiten können. Unser Ziel ist es, Licht ins Dunkel der EU-Regulierungen zu bringen und Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und gleichzeitig regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.
Das EU Sustainable Finance Framework bildet das Rückgrat der Bemühungen der Europäischen Union, eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern und den Finanzsektor in den Dienst der Klima- und Umweltziele zu stellen. Zu den zentralen Elementen dieses Rahmens gehören die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Diese drei Instrumente ergänzen sich gegenseitig und zielen darauf ab, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt finanzieller und unternehmerischer Entscheidungen zu rücken.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das festlegt, unter welchen Bedingungen eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig gilt. Sie definiert sechs Umweltziele und legt detaillierte Kriterien fest, anhand derer bestimmt wird, ob eine Aktivität einen substantiellen Beitrag zu einem dieser Ziele leistet, ohne dabei anderen Zielen signifikanten Schaden zuzufügen („Do No Significant Harm“-Prinzip). Die Taxonomie dient als Grundlage für Investoren und Unternehmen, um nachhaltige Investitionen klar zu identifizieren und zu fördern, und trägt so zur Vermeidung von Greenwashing bei.
Die CSRD erweitert die bestehenden Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und gilt für eine breite Palette von Unternehmen, die in der EU tätig sind. Sie zielt darauf ab, die Qualität und Vergleichbarkeit der von Unternehmen veröffentlichten Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu verbessern. Unternehmen sind verpflichtet, über ihre Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit sowie über ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft zu berichten. Dies umfasst Informationen darüber, wie ihre Geschäftsstrategien und -praktiken zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen und wie sie mit den Kriterien der EU-Taxonomie übereinstimmen.
Die SFDR legt Offenlegungspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater in der EU fest, um die Transparenz bezüglich der Integration von ESG-Risiken in ihre Investitionsentscheidungen und -beratungsprozesse zu erhöhen. Die Verordnung verlangt von den Akteuren, offen zu legen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken bewerten und in ihre Anlageentscheidungen einbeziehen, sowie Informationen über die Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen. Die SFDR unterstützt das Ziel, den Kapitalfluss in nachhaltigere Investitionen zu lenken, indem sie Investoren klare und vergleichbare Informationen zur Verfügung stellt.
Zusammen bilden diese drei Instrumente ein umfassendes System, das darauf abzielt, die Finanz- und Wirtschaftsaktivitäten innerhalb der Europäischen Union nachhaltiger zu gestalten. Sie schaffen einen regulatorischen Rahmen, der Unternehmen und Finanzakteure dazu anhält, Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt ihrer Geschäfts- und Investitionsentscheidungen zu stellen. Durch die Förderung von Transparenz, Verantwortlichkeit und langfristigem Denken tragen die EU-Taxonomie, CSRD und SFDR gemeinsam dazu bei, eine widerstandsfähigere und nachhaltigere europäische Wirtschaft aufzubauen.
Für Unternehmen, die sich in der komplexen Landschaft der Nachhaltigkeitsberichterstattung zurechtfinden müssen, bieten die EU-Taxonomie und die CSRD wichtige Orientierungspunkte. Während die EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem dient, das festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können, stellt die CSRD die Anforderungen an die Berichterstattung über diese Nachhaltigkeitsaspekte und darüber hinaus. Beide Instrumente sind eng miteinander verzahnt und spielen eine entscheidende Rolle dabei, die ESG-Compliance zu gewährleisten und das Vertrauen der Investoren und anderer Stakeholder zu stärken.
| EU-Taxonomie | CSRD |
---|---|---|
Umfang und Anwendungsbereich | Der Anwendungsbereich der EU-Taxonomie ist spezifisch auf ökologische Nachhaltigkeit ausgerichtet und konzentriert sich darauf, einheitliche Kriterien für die Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig zu etablieren. Sie gilt für alle Sektoren der Wirtschaft und zielt darauf ab, Unternehmen, Investoren und Policymaker zu unterstützen, indem sie klare Richtlinien für nachhaltige Investitionen bietet. Die Taxonomie ist besonders relevant für Unternehmen, die in umweltintensiven Branchen tätig sind, sowie für Finanzinstitute, die ihre Finanzprodukte als nachhaltig kennzeichnen möchten. | Die CSRD hat einen breiteren Anwendungsbereich und bezieht sich auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie erweitert die bestehenden Berichtspflichten und gilt für eine große Anzahl von Unternehmen, die in der EU tätig sind, einschließlich börsennotierter Unternehmen, Banken und Versicherungsunternehmen. Die CSRD verlangt von diesen Unternehmen, umfassend über ihre Nachhaltigkeitspraktiken, -risiken und -auswirkungen zu berichten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ökologische Aspekte. |
Ziele | Das Hauptziel der EU-Taxonomie ist die Förderung von Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sie strebt an, die Finanzströme in Projekte und Aktivitäten zu lenken, die einen positiven Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten, und gleichzeitig Greenwashing zu verhindern, indem sie eine klare und verbindliche Definition von "nachhaltig" bietet. | Die Ziele der CSRD sind Transparenz und die Verbesserung der Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsrisiken, -chancen und -auswirkungen berichten, um Stakeholdern, einschließlich Investoren und Verbrauchern, zu ermöglichen, informierte Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus zielt die CSRD darauf ab, die Verantwortlichkeit von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu erhöhen. |
Offenlegungs-anforderungen | Die Offenlegungsanforderungen der EU-Taxonomie konzentrieren sich darauf, ob und wie die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens zu den sechs definierten Umweltzielen beitragen. Unternehmen müssen offenlegen, welcher Anteil ihrer Aktivitäten als taxonomiekonform eingestuft werden kann, basierend auf den spezifischen technischen Screening-Kriterien der Taxonomie. | Die Offenlegungsanforderungen der CSRD sind umfassender und decken eine breite Palette von ESG-Aspekten ab. Unternehmen müssen über ihre Geschäftsmodelle, Politiken, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeit berichten sowie darüber, wie ihre Strategien zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Berichte müssen qualitative und quantitative Informationen enthalten, einschließlich der Beschreibung der Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Umwelt und die Gesellschaft. |
Die Einführung der EU-Taxonomie und der CSRD markiert einen signifikanten Schritt der Europäischen Union auf dem Weg zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Wirtschaft. Beide Regelwerke spielen eine entscheidende Rolle im EU Sustainable Finance Framework und ergänzen sich gegenseitig in ihren Bemühungen, Nachhaltigkeit in den Kern geschäftlicher und finanzieller Entscheidungen zu integrieren. Während die EU-Taxonomie ein klares Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Aktivitäten bietet und somit die Grundlage für zielgerichtete Investitionen in eine grünere Wirtschaft legt, erweitert die CSRD die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen, indem sie umfassende Berichterstattungspflichten über deren Nachhaltigkeitspraktiken und -auswirkungen einführt.
Für mittlere und große Unternehmen in der EU bedeutet dies nicht nur eine zunehmende Komplexität der regulatorischen Anforderungen, sondern auch eine wachsende Chance, Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil ihrer Geschäftsstrategie zu verankern. Durch die Einhaltung der EU-Taxonomie und CSRD können Unternehmen nicht nur regulatorische Risiken minimieren und ihre Glaubwürdigkeit und Attraktivität für Investoren steigern, sondern auch einen aktiven Beitrag zum globalen Übergang zu einer nachhaltigeren Zukunft leisten.
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