01.01.2024
Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union (EU) ist ein Paradebeispiel dafür, wie sich regulatorische Rahmenbedingungen im Einklang mit globalen Nachhaltigkeitszielen weiterentwickeln. Beginnend mit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), über den Übergang zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bis hin zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), hat sich die EU an die Spitze der Förderung transparenter und umfassender Nachhaltigkeitsberichte gesetzt. Dieser Artikel beleuchtet die Historie, die Entscheidungen im EU-Parlament und den Einfluss der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) auf diese Entwicklungen.
Die NFRD, eingeführt durch die EU im Jahr 2014, markierte einen wichtigen Schritt zur Förderung der Transparenz in der Berichterstattung über soziale und ökologische Aspekte von Unternehmen. Sie zielte darauf ab, Investoren und anderen Stakeholdern nicht-finanzielle Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Unternehmenswerte und -risiken besser beurteilen zu können. Große öffentliche Interessenunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, darunter börsennotierte Unternehmen sowie Banken und Versicherungsunternehmen, fielen unter diese Richtlinie.
Die Weiterentwicklung der NFRD zur CSRD, die am 21. April 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, zielt darauf ab, die Berichtsanforderungen zu modernisieren und zu erweitern. Dieser Vorschlag beinhaltet eine Ausweitung der Berichtspflichten auf eine breitere Gruppe von Unternehmen und strebt an, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf dieselbe Stufe wie die finanzielle Berichterstattung zu heben. Die CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, umfasst nun etwa 41.000 Unternehmen, einschließlich aller an regulierten Märkten gelisteten Unternehmen und großen öffentlichen Interessenunternehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil der CSRD ist die Einführung der ESRS, die von der EFRAG entwickelt wurden. Diese Standards, die am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurden, sind speziell auf EU-Politiken zugeschnitten und tragen zu internationalen Standardisierungsinitiativen bei. Sie sollen eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung über die Auswirkungen von Unternehmen auf Umwelt, Menschen und Wirtschaft ermöglichen.
Die EFRAG, eine unabhängige Organisation, die verschiedene Stakeholder zusammenbringt, spielte eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der ESRS. Ihre Expertise und ihr Engagement waren entscheidend für die Gestaltung der neuen Berichtsstandards, die dazu beitragen sollen, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen besser zu bewerten und zu vergleichen.
Es ist wichtig, zwischen einer "Directive" und einer "Regulation" zu unterscheiden. Eine "Directive" setzt Ziele, die alle EU-Länder erreichen müssen, aber die genaue Form und Mittel der Umsetzung in nationales Recht können die Länder selbst bestimmen. Eine "Regulation" hingegen ist bindend und gilt in allen EU-Ländern unmittelbar.
Die Umsetzung der CSRD in nationale Gesetze wird voraussichtlich unterschiedlich erfolgen, wobei die ersten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024 nach den neuen Regeln berichten müssen, mit Berichten, die 2025 veröffentlicht werden. Diese Anpassung wird es den Unternehmen ermöglichen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die Berichtsprozesse entsprechend anzupassen.
Die Evolution von NFRD zu CSRD und ESRS unterstreicht das wachsende Engagement der EU für nachhaltige Entwicklung und Corporate Social Responsibility. Diese Entwicklung bietet eine einzigartige Gelegenheit für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu überdenken und ihre Berichterstattung zu verbessern, um nicht nur den rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch um ihre Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber Stakeholdern zu erhöhen.
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