05.11.2024
In den letzten Jahren ist das Thema Nachhaltigkeit für Unternehmen in der Europäischen Union zunehmend in den Vordergrund gerückt. Der Druck wächst, nicht nur soziale und ökologische Standards im eigenen Betrieb zu gewährleisten, sondern auch entlang der gesamten Lieferkette. Mit dem neuen EU-Lieferkettengesetz schafft die EU einen verbindlichen Rahmen, um Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten sicherzustellen.
Für Unternehmen bringt dieses Gesetz nicht nur zusätzliche Verantwortung, sondern auch Herausforderungen in der Umsetzung mit sich. Es erfordert ein strukturiertes Nachhaltigkeitsmanagement und eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung, die den ESG-Richtlinien (Environmental, Social, and Governance) entspricht. In diesem Beitrag geben wir eine verständliche Übersicht über das Lieferkettengesetz, den aktuellen Stand der Gesetzgebung und dessen Bedeutung für Unternehmen. Dadurch sollen Unternehmen dabei unterstützt werden, den notwendigen Überblick zu gewinnen und sich auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorzubereiten.
Das EU-Lieferkettengesetz stellt einen bedeutenden Meilenstein in der Unternehmensverantwortung dar. Es zielt darauf ab, soziale und ökologische Standards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen, um Menschenrechtsverletzungen, Umweltschäden und andere ethische Probleme zu minimieren. Die Gesetzgebung ist angelehnt an das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), geht jedoch in ihren Anforderungen und ihrer Reichweite darüber hinaus. Es verpflichtet europäische Unternehmen dazu, Menschenrechts- und Umweltstandards sowohl bei direkten als auch indirekten Lieferanten weltweit sicherzustellen.
Das EU-Lieferkettengesetz verlangt von Unternehmen, Risiken entlang ihrer gesamten Lieferkette systematisch zu identifizieren, zu bewerten und zu adressieren. Hier sind die zentralen Aspekte im Überblick:
Das EU-Lieferkettengesetz gilt für Unternehmen mit Sitz in der EU, die eine bestimmte Größenordnung oder Umsatzschwelle überschreiten. Die Einführung erfolgt schrittweise:
Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten
Nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz
Nach fünf Jahren gilt das Lieferkettengesetz für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro jährlich
Zudem gelten die Regeln für Unternehmen aus Drittstaaten, wenn sie mehr als 450 Millionen Euro Umsatz pro Jahr in der EU erzielen
Die Vorgaben betreffen darüber hinaus nicht nur große Unternehmen direkt, sondern auch ihre kleineren Zulieferer, da diese ebenfalls den Anforderungen der Sorgfaltspflicht nachkommen müssen, wenn sie mit größeren EU-Unternehmen Geschäfte tätigen.
Die Einführung des EU-Lieferkettengesetzes hat weitreichende Konsequenzen für Unternehmen. Einerseits verlangt es die Implementierung neuer Strukturen und Prozesse, um den Anforderungen der Sorgfaltspflicht gerecht zu werden. Andererseits riskieren Unternehmen, die die Vorgaben nicht einhalten, rechtliche Konsequenzen und Imageschäden. Die wichtigsten Auswirkungen sind:
Erhöhter Verwaltungsaufwand: Die Erstellung regelmäßiger Berichte und die Durchführung von Risikoanalysen stellen Unternehmen vor administrative Herausforderungen. Die Implementierung eines robusten ESG-Managementsystems ist daher essenziell.
Reputationsrisiken: Da die Öffentlichkeit zunehmend auf Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen achtet, könnte ein Verstoß gegen das Gesetz das Ansehen des Unternehmens langfristig schädigen.
Erweiterung des Compliance-Rahmens: Unternehmen müssen ihre internen Compliance-Strukturen anpassen und gegebenenfalls externe Unterstützung im Bereich ESG-Management einholen, um sicherzustellen, dass alle Vorgaben erfüllt werden.
Für eine erfolgreiche Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettengesetzes können Unternehmen verschiedene Schritte in ihre Geschäftsprozesse integrieren:
Frühzeitige Risikobewertung: Die Implementierung einer proaktiven Risikoanalyse, die regelmäßig durchgeführt wird, kann Unternehmen dabei helfen, potenzielle Probleme in der Lieferkette frühzeitig zu identifizieren.
Partnerschaften mit ESG-Experten: Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die ESG-Berichte sind komplex. Daher kann es sinnvoll sein, spezialisierte Experten einzubeziehen, die Unternehmen bei der Erstellung gesetzeskonformer Berichte und der Optimierung ihrer ESG-Strategien unterstützen.
Effektive Kommunikation: Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie ihre Erwartungen und Anforderungen an die Zulieferer klar kommunizieren. Regelmäßige Schulungen und Schulungsmaßnahmen für Lieferanten sind ebenfalls sinnvoll, um ein einheitliches Verständnis von Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette zu gewährleisten.
Das EU-Lieferkettengesetz stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, bietet jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, nachhaltiges Wirtschaften voranzutreiben und langfristig Wettbewerbsvorteile zu schaffen. Unternehmen, die proaktiv handeln und die neuen Vorgaben als Chance für mehr Nachhaltigkeit und Transparenz nutzen, können nicht nur gesetzeskonform agieren, sondern auch ihre Reputation und Marktposition stärken.
Mit einem durchdachten ESG-Managementsystem und der Unterstützung durch das Expertennetzwerk von CoPLIANCE können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen des EU-Lieferkettengesetzes erfüllen und gleichzeitig nachhaltig und verantwortungsvoll wirtschaften. Das Gesetz kann somit als Motor für eine verantwortungsvolle, transparente und nachhaltige Zukunft genutzt werden – sowohl im Interesse des Unternehmens als auch zum Wohl der Gesellschaft und der Umwelt.
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