25.10.2024
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) steht als europäische Lieferkettenrichtlinie im Zentrum der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung innerhalb der EU. Diese neue Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen dazu zu verpflichten, Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit und Menschenrechte in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu erfüllen. Sie erweitert den Ansatz des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), indem sie neue Umweltauflagen und eine stärkere Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen in den Fokus rückt.
Im Folgenden erklären wir genauer, was die Corporate Sustainability Due Diligence Directive ist, welche Anforderungen sie an Unternehmen stellt und welche Schritte notwendig sind, um konform mit den neuen Vorschriften zu agieren. Besonders für Unternehmen, die Unterstützung bei der ESG-Berichterstattung suchen, bietet dieser Überblick wertvolle Informationen, um die Weichen für eine nachhaltige Unternehmensführung zu stellen.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, europäische Unternehmen stärker in die Verantwortung für Umwelt- und Menschenrechtsbelange entlang ihrer globalen Lieferketten zu nehmen. Das Ziel der Richtlinie ist es, Nachhaltigkeitsprinzipien auf unternehmerischer Ebene zu verankern und sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten wahrnehmen, um negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft zu minimieren.
Die Richtlinie legt den Fokus auf zwei zentrale Bereiche:
Menschenrechte: Unternehmen müssen sicherstellen, dass es in ihrer Wertschöpfungskette zu keinen Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Ausbeutung kommt.
Umwelt: Unternehmen sollen dazu verpflichtet werden, negative Umweltauswirkungen wie Umweltverschmutzung, Biodiversitätsverlust und Klimaschäden zu vermeiden oder zu mindern.
- Umweltbezogene Sorgfaltspflichten und neue Vorgaben
Neben der Forderung nach einer Einhaltung der Menschenrechte in den globalen Lieferketten führt die CSDDD neue Anforderungen im Umweltbereich ein, die über die bestehenden Regeln des LkSG hinausgehen. Unternehmen müssen sich an internationale Umweltabkommen halten, die sich unter anderem mit dem Schutz der biologischen Vielfalt, gefährdeter Arten und der Meeresumwelt befassen. Außerdem werden chemikalienbezogene Verpflichtungen und der Schutz sensibler Ökosysteme, wie beispielsweise von Feuchtgebieten, gestärkt. Diese zusätzlichen Verpflichtungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen nachhaltiger und verantwortungsbewusster agieren.
- Klimaschutz und nachhaltige Unternehmensstrategien
Ein weiterer zentraler Punkt der CSDDD ist die Verpflichtung von Unternehmen, einen Klimaplan zu entwickeln. Dieser Plan soll sicherstellen, dass das Geschäftsmodell mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens und der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius in Einklang steht. Unternehmen müssen dabei nicht nur ihre eigenen Emissionen reduzieren, sondern auch sicherstellen, dass ihre Lieferketten entsprechend nachhaltig sind.
Die CSDDD betrifft in Zukunft EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem jährlichen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro. Für ausländische Unternehmen greift die Richtlinie, wenn sie denselben Umsatz innerhalb der EU erwirtschaften. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt in drei Phasen.
Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro (bzw. ausländische Unternehmen mit entsprechendem Umsatz) müssen die Vorgaben drei Jahre nach Inkrafttreten erfüllen.
Vier Jahre nach Inkrafttreten gilt die Richtlinie für Unternehmen mit über 3.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 900 Millionen Euro.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten gelten die Regelungen für alle Unternehmen, die die Mindestschwellenwerte von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz erreichen.
Zusätzlich sind bestimmte KMUs betroffen, insbesondere solche, die in Branchen tätig sind, die als besonders risikobehaftet für Umwelt- oder Menschenrechtsverletzungen gelten, wie etwa der Textil-, Bergbau- oder Landwirtschaftssektor.
Die CSDDD verlangt von Unternehmen, spezifische Sorgfaltspflichten zu erfüllen, die über die bisher üblichen Nachhaltigkeitsmaßnahmen hinausgehen. Hier sind einige der zentralen Anforderungen:
Für Unternehmen, die Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive benötigen, gibt es einige zentrale Schritte, die sie beachten sollten:
Frühzeitige Planung: Unternehmen sollten frühzeitig beginnen, ihre Lieferketten auf potenzielle Risiken zu überprüfen. Dies umfasst sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Risiken. Eine umfassende Analyse und Dokumentation ist dabei unerlässlich.
Einbindung von ESG-Experten: Da die Anforderungen der CSDDD komplex sind, kann es sinnvoll sein, ESG-Berater hinzuzuziehen. Diese Experten helfen dabei, die relevanten Daten zu sammeln, Berichte zu erstellen und sicherzustellen, dass alle Vorgaben der Richtlinie erfüllt werden.
Implementierung eines Nachhaltigkeits-Managementsystems: Unternehmen sollten ein internes System etablieren, das die Einhaltung der Sorgfaltspflichten überwacht und eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitspraktiken sicherstellt.
Training und Schulung: Die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden und Führungskräften in Bezug auf die Anforderungen der CSDDD ist entscheidend. Dies stellt sicher, dass das gesamte Unternehmen in den Prozess der nachhaltigen Transformation eingebunden wird.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Unternehmensführung. Für Unternehmen ist es von zentraler Bedeutung, die Anforderungen der CSDDD zu verstehen und sich frühzeitig auf deren Umsetzung vorzubereiten. Dies betrifft neben der eigenen Unternehmensstruktur auch die gesamte Lieferkette.
Indem Unternehmen die notwendigen Schritte einleiten, um die neuen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, können sie nicht nur rechtliche Risiken minimieren, sondern auch langfristig ihre Reputation stärken und zu einer nachhaltigen Entwicklung beitragen. Eine Unterstützung durch ESG-Experten kann dabei eine wichtige Rolle spielen, um die komplexen Anforderungen der CSDDD erfolgreich zu bewältigen und konforme ESG-Berichte zu erstellen. Bei weiteren Fragen zu den nächsten Schritten oder zur Implementierung der CSDDD stehen Ihnen die Experten von CoPLIANCE gerne zur Seite.
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